@Klee8 Lebenslänglich bedeutet in der Schweiz ab 15 Jahre bis eben lebenslang, so verstehe ich zumindest die folgende Info
https://www.lexwiki.ch/mord/Ausserdem entnehme ich o.a. blog (?) mehrere interessante Anhaltspunkte für das voraussichtliche Strafmass im vorliegenden Fall.
1. Bei Raubmord werden die beiden Tatbestände summiert dh zur Strafe wg Mord kommt nochdie Strafe für Raub hinzu. Aus diesem Grund hat sich TN vermutlich trotz seiner angeblichen Scham darauf eingelassen, das Sexuelle als Hauptmotiv für die Tat anzugeben. dagegen spricht, dass er in dem Moment verhaftet wurde, als er gerade wieder pleite war. Dem Gericht kann er freilich nix vormachen...
2. scheint es so zu sein, dass zur Summierung der Straftaten in der Schweiz auch eine Mehrfachstrafe im Falle mehrerer Opfer hinzu kommt, wenn der Verurteilte "die Voraussetzungen für mehrere gleichartige Strafen erfüllt" (das wollen wir in diesem Fall doch hoffen..).
Sicher meinerseits etwas verkürzt dargestellt, was ich zur Beruhigung aller sagen möchte ist: man kann davon ausgehen, dass TN auch ohne Verwahrung eine ordentliche Strafe absitzen müsste.