Vermisstenfall aus den 80ern: Uta Flemming
19.01.2016 um 19:09Übrigens gab es vor zwei Jahren in Osterholz einen Mord an einer jungen Frau, bei dem man auch nicht ganz ausschließen kann, dass dieser möglicherweise nun die Ermittlungen in Utas Fall auslöste:
http://www.weser-kurier.de/region/osterholzer-kreisblatt_artikel,-Langjaehrige-Haftstrafe-fuer-Mord-in-Osterholz-_arid,878934.html
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Langjährige Haftstrafe für Mord in Osterholz
Michael Kerzel 19.06.2014
Er hat seine Nachbarin getötet, weil er überzeugt davon war, dass sie den ganzen Tag Werder-Bremen-Lieder spielte, um ihn in den Wahnsinn zu treiben. Diese Lieder existierten jedoch nicht, ein 52-Jähriger Osterholzer bildete sie sich ein und hörte sie nur in seinem Kopf. Von dieser Wahnvorstellung getrieben, lauerte der Täter seiner Nachbarin am 5. Dezember vergangenen Jahres mit einem Messer in einem Osterholzer Wohnkomplex auf. Später stach er auf sie ein und würgte sein Opfer. Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Verden verurteilte den Angeklagten wegen Mordes zu elfeinhalb Jahren Haft. Zudem ordnete sie an, den Osterholzer in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuliefern.
Der Osterholzer leidet laut Gutachter Matthias Eibach an einer „paranoid-halluzinatorischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis“. Daher sei er bei der Tat erheblich vermindert schuldfähig gewesen. Der Vorsitzende Richter, Volker Stronczyk, folgte in der Urteilsbegründung dieser Einschätzung, erklärte zudem, dass eine Schulunfähigkeit nicht vorliege. Die Tat habe planerische Elemente gehabt. Der Täter habe versucht, unentdeckt zu bleiben und daher seine Nachbarin erst angegriffen, als ein Orkan tobte. Zudem habe er Spuren verwischt.
Seinen ersten Angriff mit mehreren Messerstichen wertete die Strafkammer als gefährliche Körperverletzung. Danach habe es eine zeitliche Zäsur gegeben, sagte Stronczyk. Der Angeklagte habe dann realisiert, dass er wegen des Angriffs in ein Gefängnis müsse und habe beschlossen, sein Opfer zu Töten – und damit ein Mordmerkmal erfüllt: der 52-Jährige tötete, um eine andere Straftat zu verdecken.
Die 21-Jährige starb an einer Kombination aus Ersticken und Verbluten. „Es hätte jeden treffen können. Das Opfer hat keine Musik gespielt“, erklärte Stronczyk. Der Mörder ging davon aus, dass seine Nachbarin vor allem nachts lautstark Werder-Bremen-Lieder spielte, die in ein Kreischen übergingen. Zudem habe sie spezielle Tapeten angebracht, die die Schallwellen direkt in seine Wohnung übertrugen. Dass die 21-Jährige niemals Werder-Lieder spielte, realisierte der Osterholzer nach dem Mord, da er weiterhin diese Lieder hörte. Daraufhin packte er eine Tasche mit Kleidung und Medikamenten und ging zur Polizei, um seine Tat zu gestehen.
Die Strafkammer urteilte, dass der Osterholzer in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden muss, da seine Psychose nicht von alleine verschwinde, sagte Stronczyk. Der Täter stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, aggressive Impulsdurchbrüche in Folge von Halluzinationen seien wahrscheinlich. „Seine Hemmschwelle ist niedrig“, sagte Stronczyk. Im verhandelten Fall habe bereits eine Lärmbelästigung zu einem Mord geführt.
Stronczyk betonte die Brutalität der Tat. Ein Mord sei zwar immer brutal, sagte er. In diesem Fall sei jedoch ein Maß der Gewalt erreicht worden, dass weit darüber hinausgegangen sei, was notwendig war, um das Opfer zu töten. Die Wahrscheinlichkeit sei, hoch, dass sich solche Taten wiederholen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können gegen das Urteil Einspruch einlegen.