@Hammurapi Die Vorgaben der Strafprozessordnung kenne ich nicht. Hätte nur gefunden, dass es vielleicht besser ist, wenn man alle Unterlagen beinander hat, also vielleicht schon vorher drüber nachgedacht hat, ob der Angeklagte einen Persilschein bekommt. Und dann ist es vielleicht auch nicht schlecht, wenn man schon in der Klageschrift nachweist, wieviele Täter es gibt. Nicht dass dann irgendwann der Anwalt daherkommt und sagt, da war noch ein zweiter Täter. Und dann dürfen die nochmal die Wohnung und den Garten durchsuchen. Hauptsache die Klageerhebung ist früh dran.