@Deus_Ex_Machin schrieb
Deus_Ex_Machin schrieb:Aber so hat man zu den Todesumständen keine Tatsachen, die einen Mord begründen könnten. Das könnte im Endeffekt etliche Jahre Haft ausmachen.
Du meinst abgesehen von den Merkmalen der offensichtlichen Heimtücke, der Grausamkeit (die der Staatsanwalt und der Gutachter sehr gut dargelegt haben) oder der wohl unstrittigen Verdeckungsabsicht? Für das Strafmass ist es in diesem Fall unerheblich. Für Mord gilt zwingendermassen Lebenslänglich. Wie der Staatsanwalt aber in seinem Plädoyer richtig anmerkt, bleibt es es auch bei zweimal Mord 'nur' bei Lebenslänglich (nicht wie in anderen Ländern wo dann z.B. dreimal Lebenslänglich festgesetzt werden kann).
Die richterliche Anmerkung das auch Totschlag
in Frage kommen kann habe ich hier als eine letzte Brücke gesehen, die der Richter dem Angeklagten baut um sich eventuell doch noch einzulassen um eventuell Entlastendes einzubringen, Reue zu zeigen oder zumindest Klarheit zu den offenen Fragen beizutragen. Durch sein Schweigen bleibt dem Richter eigentlich keine andere Wahl als hier dem Antrag des Staatsanwaltes zu folgen.
Bei den Strafverteidigern bin ich mir nicht sicher. Einerseits scheinen sie überfordert (Noll hatte das nach der Erstvernehmung auch so der Presse geschildert). Andererseits verhalten sie sich aber auch überheblich, ja teils dilettantisch z.B. der Presse gegenüber das Gerichtsmedizinische Gutachten anzuzweifeln, in der Verhandlung dann gegenüber einem, zu Recht pikierten, Gerichtsmediziner klein beizugeben mit den Worten, sie seien ja Juristen und keine Mediziner. Aus dem bisherigem Verlauf und ihrer Passivität könnte man fast annehmen sie streben den jetzt nun wohl zwinglichen weiteren Verlauf an.
Und dann Silvio S. der ja laut des Psychologischen Gutachtens sich eigentlich nur Jemanden in seinem Leben wünscht der 'ihm sagt wo's langgeht'. Niemals würde er sich gegen die Anwälte behaupten. Man Fazit ist, das er in seinem gesamten Leben bisher nie Verantwortung für sich übernommen hat. Nun wird man ihn dazu endlich zwingen. Nach der nun bekannten Beweislage ist es ja geradezu naiv anzunehmen, hier gäbe es eine Chance nach ein paar Jahren auf Bewährung entlassen zu werden. Er hatte eine Chance sich alles von der Seele zu reden das sich in seinem verkorksten Leben angesammelt hatte. Unter Umständen hätte sich Entlastendes gefunden. Ich glaube auch, das er nicht ohne Reue ist, die über sein Selbstmitleid hinausgeht. Eigentlich hatte er nichts
mehr zu verlieren. Diese Vorgehnsweise der Anwälte hat ihm seiner, wohl finalen, Chance beraubt signifikant Einfluss auf seine Zukunft zu nehmen. Ein ohnmächtiges Leben, das in dem Prozess die höchste Stufe des Ausgeliefertseins findet. Die Sinnlosigkeit und die Unwiederbringlichkeit der zerstörten Leben macht mich fassungslos.