Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.
18.07.2016 um 22:49@gräfinzahl
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann das Durchblicken der Auffassung des Vorsitzenden/der Kammer keine Befangenheit begründen. Eine solche Offenlegung der Auffassung der Kammer, für die der Vorsitzende spricht, ist nicht de iure, aber de facto eine Vorabentscheidung. Das ist Gerichtsalltag. Du wirst sehen, dass der Angeklagte im Falle von Elias u.a. wegen Totschlags, aber nicht wegen Mordes verurteilt werden wird.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann das Durchblicken der Auffassung des Vorsitzenden/der Kammer keine Befangenheit begründen. Eine solche Offenlegung der Auffassung der Kammer, für die der Vorsitzende spricht, ist nicht de iure, aber de facto eine Vorabentscheidung. Das ist Gerichtsalltag. Du wirst sehen, dass der Angeklagte im Falle von Elias u.a. wegen Totschlags, aber nicht wegen Mordes verurteilt werden wird.