Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.
18.07.2016 um 22:12@Swagger
Dieses Verfahren ist auch ein gutes Beispiel: Der Vorsitzende Richter hat heute darauf hingewiesen, dass im Fall Elias lediglich Totschlag in Betracht kommt. Hätte der Angeklagte Näheres hierzu erzählt, könnte man ihn wegen Mordes verurteilen. Aber so hat man zu den Todesumständen keine Tatsachen, die einen Mord begründen könnten. Das könnte im Endeffekt etliche Jahre Haft ausmachen.
Swagger schrieb:Das mag stimmen, wenn es um eine unmittelbare Befragung durch die Polizei geht und auch im Verhalten vor der Verhandlung bzw. wenn die Akten von der Strafverteidigung noch nicht durchgesehen sind. Das stimmt aber ganz sicher nicht in diesem Falle, ganz sicher nicht.Doch, das trifft auch meist auf die Hauptverhandlung zu. In den meisten Fällen schadet sich der Angeklagte durch eine Einlassung. Denn wenn er aussagt, kann das gegen ihn verwertet werden. So ist typisch, dass die Einlassung des Angeklagten vom Gericht widerlegt werden kann und dadurch neue Indizien für seine Schuld geliefert werden.
Dieses Verfahren ist auch ein gutes Beispiel: Der Vorsitzende Richter hat heute darauf hingewiesen, dass im Fall Elias lediglich Totschlag in Betracht kommt. Hätte der Angeklagte Näheres hierzu erzählt, könnte man ihn wegen Mordes verurteilen. Aber so hat man zu den Todesumständen keine Tatsachen, die einen Mord begründen könnten. Das könnte im Endeffekt etliche Jahre Haft ausmachen.