Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg
26.01.2017 um 07:00Anfang Februar sitzt der Angeklagte sechs Monate in U-Haft. Weiß jemand hier, ob ein Haftprüfungstermin auch während der laufenden Gerichtsverhandlung stattfinden kann?
Hab bisher dazu nur dies gefunden:
Hab bisher dazu nur dies gefunden:
Solange kein Urteil ergangen ist, das auf eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel lautet, soll in Deutschland der Vollzug der Untersuchungshaft in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Das Oberlandesgericht kann jedoch diese Frist verlängern, „wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen“ (§ 121 StPO).