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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.325 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kleidung, 2015, Nackt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 13:22
@Edvtiefkult
Zitat von EdvtiefkultEdvtiefkult schrieb:Wenn man feststellen kann, aha, dieses Handy war zu einer bestimmten Zeit in einer bestimmten Funkzelle eingeloggt - meint man dann in Wirklichkeit nur die SIM-Karte mit der ihr zugeordneten Telefonnummer?
Ja, beim Netzbetreiber ist die SIM (Telefonnummer) eingeloggt und die IMEI-Nummer des Gerätes wird mitgesendet. Wenn ich hier geschrieben habe, dass Handy von NE sei gereist, ist damit genau gesagt immer die SIM gemeint. Einen möglichen SIM-Wechsel in ein anderes Gerät habe ich bei allen Theorien nicht in Betracht gezogen. Denn wenn der Täter nur mit geringer Wahrscheinlichkeit den Gerätecode kennen dürfte, so halte ich die Kenntnis des SIM-Pins für eine Aktivierung nach SIM-Wechsel für beinahe ausgeschlossen. Also gehe ich immer von einer stabilen Verknüpfung von SIM und Gerät an diesem Abend aus.
Zitat von EdvtiefkultEdvtiefkult schrieb:Und: kann man das Handy, solange es angeschaltet ist, auch unabhängig von der SIM-Karte lokalisieren?
Ja, theoretisch über die IMEI-Nummer des Gerätes. Bei Diebstahl wird das manchmal versucht. Allerdings muss das Gerät zum Zeitpunkt der Ortung eingeschaltet und eine SIM-Karte darin aktiv sein, von der man 1. den Anbieter kennen muss sowie 2. die vermutete SIM-Nummer des gleichen Anbieters. Die Anbieter liefern untereinander keine Listen. Das Orten über IMEI gelingt also nur in seltensten Fällen! Geräte-IMEI allein nützt also nichts, Erfolg immer nur in Verbindung mit einer aktiven SIM, deren Eigenschaften bekannt sein müssen.

http://www.handynummerorten.eu/imei/#wie-funktioniert-eine-Handyortung-IMEI


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 13:36
@Hammurapi
Danke erstmal. Muss ich sacken lassen... Aber ich entnehme dem, dass du - wie ich auch - von einer stabilen Verknüpfung von SIM und gerät an dem fraglichen Abend ausgehst.
Damit sind wir ja wieder beim Punkt: Welche Seite hat da was auch immer noch im Ärmel, was mögliche (Nicht?)Aktivitäten von REs SIMkarte aus zwischen 20:56 und 21:32 angeht?


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 13:59
@Edvtiefkult

Als Verteidiger würde ich Variante A ins Spiel bringen: RE kann nicht NEs Handy mit SIM Richtung Funkzelle Favoritepark gefahren und gleichzeitig mit seinem Handy in der heimischen Funkzelle gechattet haben. Zumindest für die Verbringung ihres Handys hat er ein klares Alibi. Da sicher festgestellt wurde, ob bei NEs Handy eine stabile Verbindung von ihrer eingeloggten SIM und ihrer Geräte-IMEI vorliegt, haben wir hier einen technischen Fakt. Aber auch ohne die IMEI-Verbindung kann RE nicht gleichzeitig von zu Hause aus gechattet haben und die SIM von NE in einem möglicherweise anderen Gerät zum Favoritepark gefahren haben.

Als Anklage würde ich mit Variante B antworten: RE hat bis kurz vor 20.56 Uhr mit seinem Handy gechattet, ist dann mit dem Handy/SIM von NE losgefahren und hat zwischenzeitliche Chats möglicherweise von einem anderen Mobilgerät abgesetzt, von dem er sich in den Chatdienst eingeloggt hat.

Ärmelstand: 1:1, denn Variante A ist zwar wahrscheinlich, aber Variante B ist nicht ausgeschlossen.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:04
@Hammurapi
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Ärmelstand: 1:1, denn Variante A ist zwar wahrscheinlich, aber Variante B ist nicht ausgeschlossen.
Nur kann vermutlich weder Variante A noch Variante B bewiesen werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Haftrichter so dünnes Eis betritt und einen TV in U-Haft schickt, wenn die Indizienlage derart schwächelt. Kriegt der Haftrichter bei einem Freispruch nicht eins auf den Deckel oder belastet das einen Haftrichter nur peripher?


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:05
Ich würde den Handyspuren nur in Kombination mit den Vernehmungsergebnissen Beachtung schenken (bzgl. Wiedersprüchen), es ist für mittelgute Techno-Insider leicht möglich, Bewegungs- und Kommunikationsdaten des Opfer-Handys gezielt dazu einzusetzen, falsche Spuren zu legen.

Die Faser-Geschichte ist interessant, weil es für den TV sehr sehr dumm wäre (Faserhandschuhe sind Spurenleger). Ein von mir postulierter raffinierter Täter aus dem möglicherweise noch verborgenen Beziehungsumfeld der NE könnte sie ebenfalls bewusst dazu verwendet haben, um den TV in Schwierigkeiten zu bringen.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:09
@flunsel

Der Haftrichter prüft nur, ob in Würdigung sämtlicher Indizien ein dringender Tatverdacht vorliegt. Das scheint hier schon gegeben. Und dann prüft er weiterhin, ob Verdunklungs- oder Fluchtgefahr besteht. Kommt beides zusammen, erlässt er einen Haftbefehl. Dafür muss er sich nicht verantworten. Die tatsächliche Täterschaft muss später der Prozess feststellen. Der Haftrichter nimmt die Verhandlung mit möglicherweise neuen Erkenntnissen nicht vorweg. Somit ist die Schwelle zum Erlass eines Haftbefehls viel geringer als jene zu einer Verurteilung aufgrund von Indizien.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:11
Zitat von flunselflunsel schrieb:Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Haftrichter so dünnes Eis betritt und einen TV in U-Haft schickt, wenn die Indizienlage derart schwächelt.
Laut Wikipedia gelten bei Schwerkriminalität geringere Anforderungen für eine Untersuchungshaft. Im Gegensatz zu geringfügigeren Delikten braucht es hier keinen "dringenden Tatverdacht", der eine Verurteilung wahrscheinlich macht. Ein "begründeter Tatverdacht" reicht hier aus.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:11
@Hammurapi
Danke für die Erklärung.

"Das Gericht" muss dann die Anklage zulassen, richtig?. Wer macht das, der vorsitzende Richter oder gibt es ein Gremium? Verlässt man sich dabei ausschließlich auf das, was die Staatsanwaltschaft sagt oder lesen die Verantwortlichen zuvor die Akten, bevor sie die Anklage zulassen?


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:13
@flunsel
Variante A muss nicht mal bewiesen werden; Variante B schon.
@LogiFakt
Über die Fasern wird zzt viel geschrieben, weil ihre Bedeutung beim Indizienvortrag der Anklage hoch war. Ich glaube aber, solange man das fragliche paar Handschuhe nicht hat, bleiben da immer Zweifel.

Ich bleibe bei meiner Vermutung: der Schlüssel liegt in dem Zeitraum bis 21:32, in dem das Handy von NE bewegt wurde.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:19
@flunsel

Hier ist der Ablauf, wie ein Verfahren von Ermittlung über die Staatsanwaltschaft zum Gerichtsverfahren läuft, ganz gut beschrieben: Wikipedia: Eröffnungsbeschluss

@Edvtiefkult

Beide Varianten können weder bewiesen noch ausgeschlossen werden. Daher läuft es wohl in ein klassisches Patt.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:22
@Edvtiefkult
Genau, denn im inneren der Handschuhe wäre der Schlüssel zum Täter

@flunsel, Mr.Stielz
Der Ablauf ist für diesen Fall plausibel. Die Untersuchungshaft verhindert zudem auch, dass der TV weitere Spuren verwischen kann.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:29
@Edvtiefkult

zu den Fasern: Nehmen wir mal an, den Gutachtern wäre es gelungen, anhand der grauen Radhandschuh-Fasern nachzuweisen, dass sämtliche gefundenen Fasern an der Leiche, im Caddy und an verschiedenen Stellen im Haus von ein und dem selben Paar Handschuhe stammt. Wenn man also das genaue Fabrikat und Modell ermitteln könnte, dann müsste man Fasern eines Vergleichspaares nehmen und klare Unterschiede in Form bestimmter Parameter der Faserstruktur belegen. Es müsste also ausgeschlossen werden, dass die Fasern auch nur teilweise (z.B. jene im Haus, an der Luftpumpe, Weste) möglicherweise von einem anderen Paar des gleichen Modells als jene auf Leiche und im Caddy stammen können. Ich ziehe meinen Hut vor dem Gutachter, der dieses Kunststück fertig bringt!

Dann wäre noch festzustellen, wer die Handschuhe getragen hat. Theoretisch könnten das auch NEs Handschuhe gewesen sein, die der Täter kurzzeitig benutzt oder auch nur als Spur ausgelegt haben könnte. Wo ist die eindeutige Verbindung zu RE?


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:32
@Hammurapi
Du sagst Patt, was die Handygeschichten angeht. Schon klar - was ich meine ist, ein Patt reicht für die Anklage nicht aus, oder?


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:35
Hätte man die Handschuhe gefunden dann wäre das wieder eine ganz andere Geschichte.
Dann könnte man diese Handschuhe mit den gefundenen Fasern zweifelsfrei vergleichen.Aber so...
Und selbst dann kann man nicht beweisen,wer genau diese getragen hat.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:36
@Edvtiefkult

Die Anklage hat dieses Argument mit dem Chatten während der Verbringzeit von NEs Handy/SIM auch gar nicht auf dem Zettel. Es wäre hat nur für die Verteidigung ein Alibi-Trumpf, wenn Variante B nicht wäre. Die Anklage nutzt dieses Indiz der Chatdaten nur um aufzuzeigen, dass es zwischen 20.14 und 20.44 Uhr eine Chatpause bei RE gab, in welcher die Tötung erfolgt sei. Wie sie das von anderen Chatpausen abgrenzen will, in denen die Tötung auch binnen z.B. 10 Minuten erfolgt sein könnte, ist mir bislang noch ein Rätsel.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:40
@Nina75

Wären die Handschuhe gefunden worden, bestünde eine verdammt gute Chance, aus dem Innenleben der Handschuhe eine DNA des Trägers zu isolieren. Dann wäre die Handschuh-Spur wirklich ein Ass der Anklage.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:44
@Hammurapi
Aber die Verteidigung muss Variante B doch gar nicht ausschließen?! Das ist doch nicht deren Aufgabe. Im gegenteil, käme die Verteidigung mal damit heraus, Bitteschön, keine nennenswerte Chatpause bei RE von 20:56 bis 21:32, REs Handy in heimischer funkzelle, während aber NEs Handy bewegt wurde. DANN muesste die Anklage die Hosen runterlassen und sagen, es kann aber auch ein drittes Handy verwendet worden sein - und könnte das aber (Wissensstand jetzt) nur behaupten. Das reicht doch nicht?!


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:45
Es gibt noch das Stück Nylonschnur. Wenn man dem Bericht der Tiroler Tageszeitung glauben kann, stammt diese aus dem Haushalt der Familie E.:
Er bindet ihre Handgelenke mit einer Nylon-Schnur aus dem eigenen Haushalt zusammen.
Auch nur ein weiteres Indiz, kein Beweis. Die Nylonschnur hätte auch im Caddy liegen können.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 14:53
@Edvtiefkult

Warum nicht? Die Verteidigung versucht ein Alibi ihres Mandanten mit Variante A zu konstruieren und die Anklage kontert dies mit der Möglichkeit von Variante B. Aus der Traum vom Alibi, nächstes Thema...

@flunsel

Über die Seriösität dieses Tirolerhuts haben wir ja hier schon unseren Daumen gesenkt. Der Artikel ist im Kern die bereits kritisierte dpa-Meldung, angereichert mit einem doppelten Obstler Phantasie. Im Detail also an vielen Stellen "Kaiserschmarrn". Außer diesem hügeligen Lokalblatt hat kein anderes Medium der Nylonschnur eine solche Verbindung zum Haushalt untergeschoben. Da warte ich lieber ganz entspannt auf den Gutachter vor Gericht.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

15.01.2017 um 15:02
@Hammurapi
Okay, es war mir bisher nicht bekannt, dass die TTZ einen solchen Ruf hat.

Die Pressestelle des LG sollte einfach eine ausführliche Zusammenfassung über den jeweilige Verhandlungstag rausgeben ..... .... jaja, manchmal kann ich richtig witzig sein :-)


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