@x-aequitas @Nina75 @Lulula @sue_bern x-aequitas schrieb:Das Wörtchen "derzeit" weicht die Annahme faktisch auf und relativiert diese. Es handelt sich um einen relativ frühen Ermittlungsstand. Vermutlich beruht diese Aussage auf (eine) Zeugenaussage(n).
Das war immerhin der letzte Ermittlungsstand, der es in die Öffentlichkeit geschafft hat. Es kann natürlich immer auch einen unwahrscheinlichen, aber möglichen Verlauf geben. Streng genommen könnte sogar die Zeugenaussage des Ehemanns in Zweifel gezogen werden. In dieser strengen Abgesichertheitsbetrachtung wäre vielleicht nicht einmal mehr beweisbar, dass NE überhaupt zu Hause war.
Also gehe ich einmal von den höheren Wahrscheinlichkeiten aus, sonst verstrickt man sich im Komplexen. Wenn Zeugen und Handystandortdaten für die Annahme sprechen, dass NE gegen 20 Uhr mit ihrem Caddy von zu Hause Richtung Favoritepark gerauscht ist, dann gibt es zwar immer noch Restrisiken für außergewöhnliche Geschehnisse, aber wahrscheinlich sind diese eben weniger.
Wenn im (nur einen Tag nach dem Abstellen aufgefundenen) Auto keine frische Hauptpartikel eines "nicht Berechtigten" gefunden wurden, dann hat sie das Auto selbst zum Parkplatz gefahren. Falls nicht, muss es einer der Berechtigten gefahren haben. Wahrscheinlich wird es außer NEs Partikel noch jene der Kinder und ggf. des Ehemanns oder des Freundes geben. Alle sonstigen Partikel ließen wohl sofort alle Alarmlampen der Spurenanalytiker schrillen.
Die These mit dem Lockruf für ein Wohnungsangebot finde ich auch nicht besonders überzeugend. Eine Wohnungsbesichtigung dauert erheblich länger als ein Einkauf, somit hätte NE sich wohl anders verabschiedet, wenn sie bereits einen Termin mit dem Einkauf verknüpfen wollte. Also müsste der Locktreff kurzfristig nach 20 Uhr angeboten und sogleich umgesetzt worden sein. Warum sollte NE dann nicht mit ihrem Auto direkt zu der angebotenen Wohnung fahren, sondern sich mit einem Makler am Bahnhof treffen, in sein Auto steigen, um sich später wieder zum Parkplatzkutschieren zu lassen? Selbst wenn der Begleiter ein naher Bekannter wäre, dem sie vertraut, in sein Auto zu steigen, wäre es schwer zu erklären, warum die beiden sich in so einem Fall nicht direkt an der empfohlenen Wohnung treffen.
Aus diesen logischen Überlegungen halte ich die Wohnungsbesichtigungsfalle als These für wenig substanzvoll.