Als Eltern müssen sie da gar nichts, sie müssen schon gar nicht gegen ihren Sohn aussagen.
Das ist nicht so, dass die Polizei entscheidet, wer die Belohnung bekommt und dann wie der Lottobote bei demjenigen klingelt. Die Belohnung muss erst mal jemand für sich anfordern, dann wird darüber entschieden.
Doch, sie müssen. Wenn sie efahren, dass ihr Sohn ein so schweres Kapitalverbrechen begagen hat und eine potenzielle Gefahr für Kinder ist, müssen sie ihn anzeigen.
Wenn sie es nicht tun, müssen sie später laubhaft machen, dass sie mit allen Mitteln versucht haben, ihn zu einer Selbstanzeige zu bringen - dann entgehen sie selbst einer Strafe.
Das ist die juristische Seite. Moralisch sind sie natürlich verpflichtet ihn anzuzeigen.
Die Polizei entscheidet sowieso nicht darüber, wer die Belohnung erhält.
Der Staatsanwalt wurde in der PK gefragt, wer die Belohnung bekommt.
Er sagte dazu, dass man sich zur Zeit nicht mit dieser Frage beschäftigt. -
Man kann sich ja auch vorstellen, dass es zur Zeit Dringlicheres gibt.
Außerdem ist es üblich eine Belohnung aufzuteilen, wenn mehrere Hinweise hilfreich waren.
Ob die Belohnung extra angefordert werden muss, weiss ich nicht. Hast du für die Behauptung eine Quelle?
Zum Zeugnisverweigerungsecht habe ich noch etwas Interessantes gefunden:
Entweder man verweigert die Aussage gegen den Verwandten ersten Grades - oder den Ehegatten komplett - oder man sagt aus und dann der Wahrheit entsprechend.
Man kann also nicht sagen: Dazu sage ich etwas - und dazu schweige ich.