So, jetzt muss ich mich doch auch mal zu Wort melden.
Ich folge diesem Thread nun schon eine ganze Weile, da er mich beruflich als auch privat interessiert ( ich bin seit Anfang des Jahres Richter auf Probe an einem Landgericht in Baden-Württemberg ).
@frauZimt frauZimt schrieb:Doch, sie müssen. Wenn sie efahren, dass ihr Sohn ein so schweres Kapitalverbrechen begagen hat und eine potenzielle Gefahr für Kinder ist, müssen sie ihn anzeigen.
Wenn sie es nicht tun, müssen sie später laubhaft machen, dass sie mit allen Mitteln versucht haben, ihn zu einer Selbstanzeige zu bringen - dann entgehen sie selbst einer Strafe.
Das ist die juristische Seite. Moralisch sind sie natürlich verpflichtet ihn anzuzeigen.
Wenn "Sie" erfahren, dass Ihr Sohn ein schweres "Kapitalverbrechen" begangen hat, müssen Sie Ihren Sohn sicher nicht anzeigen.
Nach § 55 StPO haben Sie als Elternteil ein Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. Sie können eine Aussage grundsätzlich verweigern, wenn Sie sich
oder einen Angehörigender Gefahr aussetzen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
Aussagen oder gar eine Anzeige erstatten, müssen Sie somit nicht.
Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie als Elternteil sicher wissen, dass Ihr Sohn eine Straftat
( hier: Mord / Totschlag ) plant.
Dann sind Sie durchaus verpflichtet, Anzeige zu erstatten, andernfalls kommt eine Strafbarkeit nach § 138 StGB in Betracht.
Eine "Mitwisserschaft", wie sie hier im Forum oft genannt wird, ist in Deutschland nicht strafbar.
Im Übrigen:
Ich gehe davon aus, dass der anwaltliche Beistand dem Täter geraten hat, bei den Vernehmungen zu schweigen.
Auch wenn die Medien stets von dem "Mord an Elias und Mohamed" berichten, so steht es noch nicht fest, ob es überhaupt ein Mord war.
Für einen solchen Mord müssen Mordmerkmale erfüllt sein, die hier nicht ohne weiteres als erfüllt angesehen werden können.
Und in der Praxis macht es einen sehr großen Unterschied, ob ich wegen Totschlags (Mindeststrafe: 5 Jahre ) oder wegen Mordes ( Mindeststrafe: 15 Jahre ) angeklagt werde.