@MATULINE MATULINE schrieb:Ist es auch nur Totschlag, wenn ich jemanden mit einem Gürtel den Hals zuschnüre und derjenige stirbt dadurch?
Das kommt darauf an. Unter Umständen aber schon, ja.
Der Laie geht meist davon aus, dass ein Mord vorliegt, wenn ein Täter jemanden vorsätzlich tötet.
Das ist aber falsch. Sowohl Totschlag, als auch Mord
müssen vorsätzlich begangen werden.
Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist, dass der Täter beim Mord, Mordmerkmale erfüllt haben muss.
Im vorliegenden Fall könnten folgende Mordmerkmale, die in § 211 StGB genannt werden,
in Betracht kommen:
1. Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
2. Grausame Tötung
3. Heimtücke
4. Verdeckungsabsicht
5. Niedrige Beweggründe
Sie spielen in Ihrer Frage auf die schreckliche Begehungsweise der Tat ( erdrosseln ) an.
Der Täter könnte also sein Opfer grausam getötet haben.
Ein Täter tötet grausam, wenn dieser seinem Opfer Schmerzen zufügt, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Das wäre z.B. der Fall, wenn ich meinem Opfer die Körperteile einzeln abschneiden würde, bei lebendigem Leib.
Beim erdrosseln fügt der Täter seinem Opfer aber keine Schmerzen zu, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Das Mordmerkmal "grausam" ist somit abzulehnen.
Für die Staatsanwaltschaft gilt es nun, die anderen in Betracht kommenden Mordmerkmale zu prüfen.
Für den Beschuldigten ist es daher ratsam zu schweigen.