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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

4.253 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Verschwunden, 2015 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 13:42
Eine Tötung ist immer Totschlag, wenn keines der drei Mordmerkmale erfüllt ist.

Siehe: Wikipedia: Mord (Deutschland)#Mordmerkmale


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 13:52
@MATULINE
Zitat von MATULINEMATULINE schrieb:Ist es auch nur Totschlag, wenn ich jemanden mit einem Gürtel den Hals zuschnüre und derjenige stirbt dadurch?
Das kommt darauf an. Unter Umständen aber schon, ja.

Der Laie geht meist davon aus, dass ein Mord vorliegt, wenn ein Täter jemanden vorsätzlich tötet.

Das ist aber falsch. Sowohl Totschlag, als auch Mord müssen vorsätzlich begangen werden.

Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist, dass der Täter beim Mord, Mordmerkmale erfüllt haben muss.


Im vorliegenden Fall könnten folgende Mordmerkmale, die in § 211 StGB genannt werden,
in Betracht kommen:

1. Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

2. Grausame Tötung

3. Heimtücke

4. Verdeckungsabsicht

5. Niedrige Beweggründe


Sie spielen in Ihrer Frage auf die schreckliche Begehungsweise der Tat ( erdrosseln ) an.

Der Täter könnte also sein Opfer grausam getötet haben.

Ein Täter tötet grausam, wenn dieser seinem Opfer Schmerzen zufügt, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Das wäre z.B. der Fall, wenn ich meinem Opfer die Körperteile einzeln abschneiden würde, bei lebendigem Leib.
Beim erdrosseln fügt der Täter seinem Opfer aber keine Schmerzen zu, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Das Mordmerkmal "grausam" ist somit abzulehnen.

Für die Staatsanwaltschaft gilt es nun, die anderen in Betracht kommenden Mordmerkmale zu prüfen.

Für den Beschuldigten ist es daher ratsam zu schweigen.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 13:55
@katjes
Soweit den Medien und PK zu entnehmen ist, wurde ja Haftbefehl wegen Mordes beantragt.
Heißt das denn nicht dass er auch wegen Mord angeklagt wird?
Würde mich jetzt einfach mal interessieren.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 13:56
@katjes
Mordlust käme eventuell doch auch in Betracht


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 13:57
Ich bete, dass der TV nicht nur 5 Jahre für eine Tötung bekommt und dann sein Spiel wieder beginnen kann.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 13:58
@katjes schrieb:
Zitat von katjeskatjes schrieb:Beim erdrosseln fügt der Täter seinem Opfer aber keine Schmerzen zu, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Das Mordmerkmal "grausam" ist somit abzulehnen.
Ich glaub, ich sitz im falschen Film. Erdrosseln dauert in der Regel recht lange und ist daher aus meiner Sicht sehr grausam. Anders wäre es, wenn das Opfer bereits bewusstlos ist, z.B. durch einen Schlag oder durch Äther o. ä. und dann erdrosselt wird. Das empfinde ich als weniger grausam.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 13:59
@katjes
Zumindest sehe ich hier die Punkte 1 und 4 gegeben. Er hätte die Kinder ja nach den sexuellen Handlungen freilassen können.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:00
@MATULINE
5 Jahre bekommt er nie und nimmer.
Da ist ja einiges was ihm angelastet wird.
Und evtl.kommt da noch mehr.
Man kann auf jeden Fall für beide Morde mit jeweils lebenslang rechnen.Wären schon 30 Jahre.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:02
@Nina75
die 30 Jahre gibt es in diesem Fall doch eher nicht? Die gibt es ja nur wenn beide Fälle gesondert prozessiert werden. Hier werden doch aber sicherlich beide zusammen verhandelt und dementsprechend eine Gesamtfreiheitsstrafe von lebenslang gebildet. Zumal die lebenslange Haftstrafe auf die du anspielst ja nicht 2 mal 15 Jahre sind. Nach 15 Jahren besteht nur frühstmöglich die Option eine frühzeitige Entlassung zu beantragen. An sich ist "lebenslang" immernoch 25 Jahre


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:04
@Marounes
Zitat von MarounesMarounes schrieb:Soweit den Medien und PK zu entnehmen ist, wurde ja Haftbefehl wegen Mordes beantragt.
Heißt das denn nicht dass er auch wegen Mord angeklagt wird?
Würde mich jetzt einfach mal interessieren.
Die Polizei ermittelt jetzt erstmal weiter.
Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, schreibt der Staatsanwalt ein Gutachten, in dem er die einzelnen Mordmerkmale prüft. In dem Gutachten werden dann die Ermittlungsergebnisse berücksichtigt.


Sollte die Staatsanwaltschaft feststellen, dass keines dieser Mordmerkmale erfüllt ist, wird es wohl nur zu einer Anklage wegen Totschlags kommen.


@Mahoni
Zitat von MahoniMahoni schrieb:Mordlust käme eventuell doch auch in Betracht
Stimmt. Würde ich im Ergebnis aber eher ablehnen.

Ich gehe davon aus, dass hier die Mordmerkmale "Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" und "Niedrige Beweggründe" einschlägig sein werden.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:04
@Marounes

Ermittelt wird wegen des Verdachts auf Mord. Nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens entscheidet der Staatsanwalt, ob er Anklage wegen Mordes erhebt, also ob ein oder mehrere Mordmerkmale gerichtsfest bewiesen werden können.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:05
@AveMaria
Da sieht man wieder, dass die juristische Einschätzung, sich von der rein medizinischen grundlegend unterscheidet. Wenn ich jemanden, so wie ISIS es macht, bei lebendigem Leib den Kopf abhacke, wird das juristisch wohl eher nicht als grausam eingestuft.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:09
Zitat von MahoniMahoni schrieb:die 30 Jahre gibt es in diesem Fall doch eher nicht? Die gibt es ja nur wenn beide Fälle gesondert prozessiert werden. Hier werden doch aber sicherlich beide zusammen verhandelt und dementsprechend eine Gesamtfreiheitsstrafe von lebenslang gebildet. Zumal die lebenslange Haftstrafe auf die du anspielst ja nicht 2 mal 15 Jahre sind. Nach 15 Jahren besteht nur frühstmöglich die Option eine frühzeitige Entlassung zu beantragen. An sich ist "lebenslang" immernoch 25 Jahre
Ich hoffe sehr, dass beide Fälle getrennt behandelt werden. War doch bei Jenisa und Dano auch so. Nur weil beide Opfer ziemlich gleichzeitig entdeckt wurden, kann das doch an den Verfahren nichts ändern? Die sind doch nicht gemeinsam bei einer Tat ermordet worden, sondern zeitlich um einiges versetzt.


@MaryPoppins
Die Dauer der Qualen wird sicherlich eine große Rolle spielen bei der Bewertung. Aber ich glaube, dass auch das Alter der Kinder noch zusätzlich herangezogen wird.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:11
@Mahoni
Wird denn nicht in beiden Fällen gesondert verhandelt ?
Ich meine jeder Fall ist doch ein Fall für sich ?
Das sind 2 Taten die der Täter begangen hat.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:11
der bekommt sicher lebenslänglich oder 20 Jahre mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, was denn sonst?


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:11
@katjes
Eine Verdeckungsabsicht kann durchaus angenommen werden, da er Sorge haben musste, dass er gefasst wird, wenn er die Opfer laufen lässt, insbesondere nachdem Fahndungsfotos vorhanden waren. Oder steht dem etwas entgegen?


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:13
Mir gefällt die Aussage des TV nicht. Schon gar nicht, jetzt wo sie sagen, sie hätten Plüschtiere und Spielzeug (in seinem Auto?) gefunden. Denn wenn es wirklich so ist, dann wäre er herumgefahren und hätte sich dann sein Opfer "ausgesucht". (So könnte es beim Fall Elias gewesen sein) Ich weiß zwar nicht, was in einem Menschen vorgeht, der soetwas macht, aber ich kann mir bei besten Willen nicht vorstellen, dass man zum Lageso fährt, etwas spenden möchte und sich dann denkt "ach, Heute kann ich mir ja mal wieder ein Kind mitnehmen". Desweiteren kann ich auch nicht glauben, dass er Mohamed ein Plüschtier geschenkt hat, welches er eigentlich spenden wollte und dass er den Jungen mitgenommen hat, als er ihm hinterherlief. Für mich passt das alles nicht wirklich zusammen, ich denke er war gezielt dort, um ein Kind "zu holen" und hat die Spenden nur als Ausrede genutzt, damit er überhaupt auf das Gelände kommt und damit es nicht so merkwürdig aussieht, dass ein Fremder einem Kind etwas schenkt.

Kommt man eigentlich einfach so auf das Gelände des Lageso? Oder dürfen nur Helfer, Flüchtlinge und Spender dort hin?


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:15
@Nina75
@AveMaria
das weiß katjes sicher besser aus welchen Gründen getrennt (oder eben nicht) verhandelt wird. Mich würde es aber nicht wundern wenn beide zusammen verhandelt werden. Der vermutliche Tatort (und damit das zuständige Gericht) ist ja wahrscheinlich gleich und auch sonst werden sehr oft mehrere Taten ohne Tateinheit zusammen verhandelt.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:16
@81205
Zitat von 8120581205 schrieb:Kommt man eigentlich einfach so auf das Gelände des Lageso? Oder dürfen nur Helfer, Flüchtlinge und Spender dort hin?
Jeder kommt ohne weiteres auf das Gelände, weil
sich das LaGeSo auf dem Gelände des ehemaligen
Krankenhauses Moabit befindet.

Dort befinden sich u.a. noch eine Reha-Klinik,
eine Arztpraxis mit Dialysezentrum und etliche andere
Einrichtungen.


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Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet

02.11.2015 um 14:17
@AveMaria
Zitat von AveMariaAveMaria schrieb:Ich glaub, ich sitz im falschen Film. Erdrosseln dauert in der Regel recht lange und ist daher aus meiner Sicht sehr grausam. Anders wäre es, wenn das Opfer bereits bewusstlos ist, z.B. durch einen Schlag oder durch Äther o. ä. und dann erdrosselt wird. Das empfinde ich als weniger grausam.
Die juristische Definition von grausam lautet:


Grausam tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen.



Es stimmt schon, es gibt schönere Wege um zu sterben und das Opfer hat sicher auch Qualen erlitten, keine Frage.

So schrecklich es auch klingen mag:

Der Täter hat hier die Tötung durch erdrosseln gewählt.
Dennoch hat er seinem Opfer / seinen Opfern keine Qualen zugefügt, die über das Maß hinaus gehen, was zur Tötung durch erdrosseln notwendig ist.

Sicher ist es schrecklich, zu ersticken, juristisch gesehen ist das Mordmerkmal grausam aber dennoch nicht gegeben.


Aber vergessen wir doch mal eines nicht:

Auch wenn ein Täter "nur" wegen Totschlags verurteilt wird, so hat ein Richter einen Strafrahmen zwischen 5 und 15 Jahren.


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