@Comtesse 1. Ein Sozialhilfeempfänger hat in der Regel keinen festen Tagesablauf und ist meistens Zuhause. Eine aus der Nachtschicht kommende Person kriegt in der Regel auch mit, wann jemand aufsteht, geht, kommt usw.
2. Ohne einen Mietvertag als 20jährige Frau bei einem alleinstehnden Mann einzuziehen ist mehr als unserìös.
3. Kein Mieter darf in Deutschland ohne die Erlaubnis des Vermieters untervermieten.
4. Da der Täter Sozialhilfe bezog, hat er wohl keine Mietzahlungen auf sein Konto haben wollen. Ist das (selbst steuerrechtlich fernab von Sozialbetrug) noch seriös?
5. Es kann sich nur um eine Win-Win Situation gehandelt haben mit einer günstigeren Miete, sonst würde der Täter gar keine richtigen Untermieter (ohne Vertrag, nur Barzahlung) ans Land ziehen können. Eine richtige Untermiete bringt auch Rechte mit sich, die er nicht vergeben konnte.
6. Wie kann man das alles als Frau nicht wissen wollen?