@T68 Danke schon einmal für dein Feedback. Du hast es aber schon ansatzweise mal auf den Punkt gebracht wo wahrscheinlich das ganze Drama seinen Lauf nahm.
Dass mit dem § 168 StGB ist mir nämlich auch schon in´s Auge gesprungen beim recherchieren. Es bedeutet im Umkehrschluss, dass die Eltern (heutige TV) zum Zeitpunkt der Anzeige noch garnicht sicher waren bzw. nicht eindeutig aussagen konnten ob das Mordopfer eben eine Strafhandlung überhaupt ausgeübt hat. Von daher wohl wirklich auch "nur" die Anzeige gegen Unbekannt.
Wenn man sich dann aber vergegenwärtigt, dass die Staatsanwaltschaft diese Anzeige sicherlich wohl sehr ernst genommen hat, da es sich ja um die Vermutung einer Straftat an einer Minderjährigen (hier eben gar einer 12-jährigen) handelte, so sollte man doch annehmen, dass hier sehr intensiv eben ermittelt wurde.
Ich möchte nachfolgend nochmals die zitierte Stellungnahme seitens des WDR von der Staatsanwaltschaft Aachen einstellen, denn die hat meiner Meinung nach trotz der Kürze doch sehr viel Aussagekraft - die Hervorhebungen erfolgten dann meinerseits:
"...Das 29-jährige Mordopfer aus Eschweiler soll keine sexuelle Straftat begangen haben. Damit widerspricht die Staatsanwaltschaft Aachen anderslautenden Medienberichten. Darin heißt es, die mutmaßlichen Täter hätten gedacht, ihre 12-jährige Tochter sei missbraucht worden. Staatsanwalt Jost Schützeberg bestätigte, die Eltern des Mädchens hätten eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt - nicht jedoch wegen sexuellen Missbrauchs. Diese Strafanzeige habe im so genannten höchstpersönlichen Bereich gelegen. Laut Strafgesetzbuch gehören dazu auch Bildaufnahmen. Die Eltern beschlossen daraufhin offenbar, selbst Rache zu nehmen. Dazu sagte der Staatsanwalt wörtlich: "Die Ehefrau hat dem 29-Jährigen Interesse vorgetäuscht und ihn an die Inde gelockt, den späteren Tatort." Dort warteten dann der Ehemann und ein Bekannter, die gemeinsam den 29-Jährigen getötet haben sollen..."
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A)
Grundsätzlich wurde seitens der Staatsanwaltschaft gegenüber den mehrheitlichen Meldungen aus der Presse widersprochen, dass das Mordopfer eine sexuelle Straftat begangen haben soll. Bedeutet, nach Abschluss der Ermittlungen lag gegen das Mordopfer
strafrechtlich nichts vor.
Das ist einfach mal Fakt !
B)
Soweit ich die Pressemeldung dann weiter interpretieren kann, sagt diese im nächsten Satz aus, dass die "anderslautenden Medienberichten" es auch so ausgelegt hätten, dass eben die mutmasslichen Täter (also die Eltern)
"gedacht hätten", dass ihre Tochter missbraucht worden sei.
Da ist jetzt allein nur in diesem einen Satz schon alles sehr verzwickt. Ich lese das so, dass noch nicht mal die Eltern es "nur gedacht" hätten, sondern (sorry für das Wortspiel) vielmehr die Medien "gedacht hätten, dass die Eltern "gedacht hätten", dass ihre Tochter sexuell missbraucht wurde.
Bedeutet, wir die Leser wissen an dieser Stelle noch nicht einmal, ob die Eltern bei der Anzeige wirklich gedacht hätten bzw. gar beweisen konnten, dass ihre Tochter sexuell missbraucht wurde.
Ätzend !
C)
Die nachfolgende Aussage ist dann wieder sehr eindeutig, weil eben die Staatsanwaltschaft Aachen direkt zitiert wird. Es heißt dort wiederum, dass die Eltern eine "Anzeige gegen Unbekannt" gestellt hätten -
"nicht" jedoch wegen sexuellen Missbrauchs !
Hier wird also die vorherige Verunglimpfung unter Pkt. B durch die eigene Anzeige der Eltern gar widerlegt. Wenn die Eltern sich sicher gewesen wären, dass ihre Tochter sexuell missbraucht wurde, so wäre hier eindeutig eine Anzeige in dieser Richtung erfolgt. War aber nicht der Fall, sondern vielmehr eben nur eine "Anzeige gegen Unbekannt". Also max. eine Vermutung.
Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, das bei einem sexuellen Missbrauch an einer 12-jährigen sicherlich auch eine ärztliche Untersuchung erfolgt wäre. Da aber seitens der Staatsanwaltschaft ausgesagt wurde, dass scheinbar
"kein" sexueller Missbrauch vorlag bzw. nicht wegen sexuellen Missbrauch ermittelt wurde, so kann man davon ausgehen, dass wohl auch eine solche Untersuchung nicht stattgefunden hat, welche belegt hätte ob es zu einem Missbrauch an dem 12-jährigen Mädchen gekommen wäre. Vielmehr erfolgte dann im nächsten Satz eine sehr interessante Klarstellung seitens der Staatsanwaltschaft.
D)
Die Strafanzeige basierte nämlich nicht auf sexuellen Missbrauch sondern lag vielmehr "nur" (sorry) gemäß § 201a StGB - bei "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen".
Hier kann nur jetzt eine Vermutung von mir erfolgen, aber es ging wohl um Bildaufnahmen die etwas belegten was mit der Tochter zu tun hatte. Jedoch konnte auch hier keine Verbindung zu dem späteren Mordopfer wohl bewiesen werden, denn ansonsten wäre es wohl zu einer Strafanzeige gegenüber dem Opfer gekommen.
Aber auch hier dann meine Anmerkung, dass wenn es "nur" (sorry) um das Bildmaterial gegangen wäre, so läge hier das Strafmaß bei unerlaubter Verwendung bzw. Nutzung von Bildmaterial bei Minderjährigen max. bei 2 Jahren Freiheitsentzug.
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Um es dann mal festzuhalten. Bis zur "Anzeige gegen Unbekannt" und während der Ermittlungsphase ging es scheinbar max. um Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich, mehr erst mal nicht. Ich weiß, bestimmte Bilder einer 12-jährigen im höchstpersönlichen Bereich sind dennoch verabscheuungswürdig, aber es darf dann hier die Frage gestellt sein - so wie auch bereits von
@S_C - kann der hinterhältige Mord von den drei mutmasslichen Tätern hierdurch erklärt werden ?
Ein solche Tat aufgrund von Bildaufnahmen welche bei einem Täter max. zu Freiheitsentzug von 2 Jahren führt ?
Nein, ist nicht plausibel, da müssen noch andere "Bilder" in den Köpfen der TV entstanden sein, damit es zu solch einer brutalen Handlung geführt hat.
Wie diese "Bilder" bzw. eben Überzeugung entstanden ist wäre sicherlich zu klären. Ich habe da mittlerweile so eine Vermutung, aber die halte ich hier mal schön zurück, möchte da einfach mal die weiteren Ermittlungen abwarten.