Auf der Facebook-Seite der Aachener Zeitung waren unter dem Artikel zu dem vorliegenden Mordfall zwei weitere interessante Artikel verlinkt, die vielleicht nicht ganz ohne (zufälligen) Zusammenhang sind:
http://www.aachener-zeitung.de/nach-sex-chat-mann-von-facebook-freundin-erpresst-1.1160415?fb=1http://www.aachener-zeitung.de/sexting-nacktfotos-beschaeftigen-die-staatsanwaltschaft-1.1159882?fb=1Ich sehe zwei Beispiele dafür, was alles unter den Begriff "Tat zum Nachteil von xxx im höchstpersönlichen Lebensbereich" fallen kann.
Im oben verlinkten Artikel von wdr1 heißt es:
... das Ehepaar habe dem 29-Jährigen vorgeworfen, ihrer zwölf Jahre alten Tochter "etwas angetan" zu haben. Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte jedoch dementiert, dass es sich um einen Fall von sexuellem Missbrauch handle. Staatsanwalt Jost Schützeberg sagte dem WDR, die Eltern hätten bereits vor einiger Zeit Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Es habe dabei um eine "Tat zum Nachteil der zwölfjährigen Tochter im höchstpersönlichen Lebensbereich" gehandelt. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll der 29-Jährige mit der Tochter Kontakte im Internet gepflegt haben. Möglicherweise könnten dabei auch Bilder ausgetauscht worden sein.
Wie der Staatsanwalt weiter ausführte, hatte die Strafanzeige gegen Unbekannt zunächst kein Ergebnis erbracht. Daraufhin soll die Mutter des Mädchens den 29-Jährigen in sozialen Netzwerken ausfindig gemacht und ihm Interesse an einer Liebesbeziehung vorgetäuscht haben. So sei es zu einem Treffen gekommen, das zum Hinterhalt wurde.
(Quelle:
http://www1.wdr.de/studio/aachen/themadestages/staatsanwaltschaft-ermittelt-wegen-gemeinschaftlichen-mordes-100.html (Archiv-Version vom 23.08.2015))
Sieht für mich so aus, als fand die Anzeige gegen Unbekannt statt, weil die Eltern zu dem Zeitpunkt noch nicht wussten, wer hinter dem Onlinenamen steckte.
Vielleicht hat das, was von dem Online-Kontakt zwischen Mädchen und Mordopfer mit Screenshots und Ausdrucken nachweisbar war, nicht ausgereicht, um eine Straftat zu beweisen.
Oder der gesamte Online-Kontakt stellte so, wie er sich abgespielt hat, in den Augen des Gesetzes keine Straftat dar - selbst wenn die Eltern der Meinung waren, dass das ein Unding ist.
Ich habe aber auch selbst schon erlebt, dass die Staatsanwaltschaft auch nachgewiesene Straftaten nicht verfolgt hat. Ich kenne ein halbes Dutzend Fälle, die mit den Argumenten "besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung", "der Schaden ist zu geringfügig", "gegen den Täter laufen bereits andere Verfahren, so dass eine Strafe wegen diesem Fall auch keinen Unterschied mehr macht" eingestellt wurden.
Es handelte sich in diesen Fällen um Betrugsfälle, also etwas anders gelagert.
Ich weiß aber noch gut, wie unglaublich machtlos und im Stich gelassen man sich fühlt, wenn man so ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommt, dass ein Verfahren eingestellt wird. Erst wird man von dem Täter geschädigt, und dann bekommt man vom Staat nochmal eins zusätzlich drüber, man bekommt signalisiert: "Mir dir können sie´s machen, das interessiert uns einen feuchten Dreck."
Aus dem Bauch heraus kann ich schon nachvollziehen (wenn auch rationell nicht gutheißen), dass einem der blanke Hass und Selbstjustiz in den Sinn kommen kann; gerade wenn es sich noch um das eigene Kind handelt.