@Kreuzbergerin Kreuzbergerin schrieb:Könnte dem brutalen Schläger zusätzlich zur Strafe Sicherungsverwahrung auferlegt werden?
Das kommt drauf an. Die Sicherheitsverwahrung ist ein kompliziertes Rechtsgebilde geworden, nachdem BVerfG, EGMR und Bundesregierung in den letzten Jahren daran herumgebastelt haben. Auf jeden Fall braucht es mehr als eine Straftat, um die SV anzuordnen. Es müssten also auch andere Opfer Anzeige erstatten usw. Je geringer die Anzahl der Taten ist, desto schwieriger wird von den Gerichten die Gefährlichkeitsprognose zu stellen sein.
Aus diesem Grund würde ich vermuten, dass wenn überhaupt, das Gericht eine SV nicht schon im Strafurteil anordnen wird, sondern den Vorbehalt betont. Das bedeutet, dass das Gericht erst zum Ablauf der Strafe eine Entscheidung treffen wird.
Vielleicht ist das auch gar nicht falsch. Angesichts der schweren Tatfolge dieser Tat, und besonders wenn auch noch andere Taten verurteilt werden, denke ich ist eine recht hohe Freiheitsstrafe drin. Wenn wir einmal annehmen, dass alles wirklich so ist, wie jetzt in der Presse und in XY dargestellt, dann sind 9-10 Jahre durchaus möglich. Das Gericht kann dann beobachten, wie er sich in diesen Jahren verhält und entwickelt und dann eine Gefährlichkeitsprognose erstellen und eventuell eine SV anordnen.