@Mc_ManusWenn er angerufen worden wäre, ist eine Rufumleitung vom Festnetz auf sein Handy doch nicht wirklich etwas ungewöhnliches, so dass er das 2. Telefonat am See entgegengenommen hat.
@LaweEine Rufumleitung darf man nicht vergessen.
Ich bin eben noch einmal die Meldungen aus dem Juli/August 2015 durchgegangen und bin für mich zu dem Ergebnis gekommen, dass man eine Rufumleitung wohl ausschließen kann.
Begründung:
Zuerst die Rohdaten:
Mutmaßlich am 22.Juli verschwindet S.Schu. mit ihrer Tochter M. Schu.
Am 31. Juli wird die Leiche des Vaters gefunden.
Am 12.August nach der Xy-Sendung meldet sich eine Hinweisgeberin und weist die Ermittler auf ihre Beobachtungen am See bei Buchholz hin.
Im Quellartikel findet sich zudem folgender Passus:
Die Frau hatte sich zwar schon zuvor anonym gemeldet, ihre Hinweise waren damals aber laut Krüger zu vage, um sie zu verwerten.
Quellartikel
http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article205582961/Polizeitaucher-pruefen-Auffaelligkeiten-im-See-bei-Buchholz.htmlNach dem Eingang der Zeugenaussage, wird der neue Anhaltspunkt von den Ermittlern, in einer aufwändigen Absuche der Umgebung des Sees und mehreren Tauchgängen im See, komplett abgearbeitet.
Aus diesem Ablauf kann man ersehen, dass sich der Fokus der Ermittler, erst nach dem Zeugenhinweis, auf den See bei Buchholz richtete.
Sollte am Tag der Zeugenbeobachtung der Vater einen Anruf auf seinem Handy per Rufumleitung entgegengenommen haben, wäre er zwingend am Funkmasten eingeloggt gewesen, welcher den Bereich des Sees abdeckt, wenn er sich zum Zeitpunkt dieses Anrufes dort aufgehalten hätte.
Dies wiederum hätten die Ermittler noch im Juli aus den Daten des Handys ermitteln können und man hätte den See bzw. dessen Umgebung bereits im Juli in den Fokus der Ermittlungen gerückt.
Außerdem gehe ich davon aus, dass während der gesamten Phase des Verschwindens alle 3 Familienmitglieder, ihre Handys im Haus beließen, bzw. im ausgeschalteten Zustand mit sich führten.
Denn sonst hätte man ja Anhaltspunkte, auf zeitlich und örtlich eingrenzbare Aufenthaltsorte der 3 Personen, aufgrund von Logdaten des jeweiligen Handys.