nephilimfield schrieb am 11.09.2020:Kommt es mir nur so vor oder geht der Prozess schon wieder sehr schleppend weiter? Den Eltern bleibt wirklich nichts erspart. Jetzt fehlt nur noch, dass der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt wird und aufgrund der Verjährung als freier Mann das Gericht verlässt. Das bringt mich übrigens wieder zu meiner Forderung, die Verjährung von Totschlag endlich aufzuheben. So ein Fiasko wie bei Lolita Brieger darf sich nicht wiederholen.
Dieser Forderung kann ich mich vollumfänglich anschließen! Das Strafrecht hinkt in etlichen Bereichen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen hinterher. Hier ist es die DNA-Analyse, die die Aufklärung lange zurückliegender Verbrechen ermöglicht. Die Täterschaft kann rechtssicher festgestellt werden, ein Mordmerkmal mit gleicher Sicherheit nicht; ergo: Totschlag!
Liegt also die Tat 19 Jahre zurück, erfolgt noch eine Haftstrafe, bei 21 Jahren nicht mehr. Das verstehe, wer will!
Abgesehen davon: Hier sehe ich ganz klar das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" erfüllt. Das kann doch keine unlösbare Aufgabe für die Strafkammer sein, dies zu erkennen und revisionssicher zu begründen! Allerdings beschleicht mich hier so langsam der Verdacht, dass nach allen bisherigen Verzögerungen keine rechte Motivation bei der Strafkammer zu einer Fortführung des Prozesses besteht.