spalac schrieb:Was genau macht den Unterschied zwischen Kindesentzug und Kindesentführung aus?
Es gibt kein juristisches Delikt in Deutschland, das man Kindesentführung nennt. Dieser Begriff ist ein umgangsprachlicher Begriff.
Juristen sprechen bei Entführungsdelikten von
a) (erpresserischem) Menschenraub
b) Menschenhandel
c) Verschleppung
d) Entziehung Minderjähriger
e) Geiselnahme
f) Freiheitsberaubung
und ähnlichen "Straftaten gegen die persönliche Freiheit" in den §§ 232-241a StGB
Hier wurde juristisch korrekt von Anfang an von "Kindesentzug" also "Entziehung Minderjähriger" gesprochen, meistens aber wird in Deutschland in Presse usw. von "Kindesentführung" gesprochen, was aber nur ein allgemeiner und kein juristischer Begriff ist.