Hier fand die Berufungsverhandlung vor dem OLG statt - das Urteil wurde bestätigt.
Dazu aus der Tiroler Tageszeitung vom 2. Juni 2016:
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/11574396-91/olg-best%C3%A4tigt-lebenslange-haft-f%C3%BCr-schrebergarten-m%C3%B6rder.csp (Archiv-Version vom 05.06.2016)OLG bestätigt lebenslange Haft für Schrebergarten-Mörder
Weil der Angeklagte niemals „umfassend geständig“ gewesen sei, wurde die Höchststrafe gegen den 45-Jährigen in der Berufungsverhandlung bestätigt.
Innsbruck – Im Fall eines im Vorjahr in seinem Schrebergarten getöteten 59-jährigen Innsbruckers fand heute die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) statt. Der 45-jährige Beschuldigte war bereits Anfang März wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde am Donnerstag bestätigt,
Die Verteidigung hatte Berufung gegen die Höhe der Strafe angemeldet, weil ihrer Ansicht nach das „umfassende Geständnis“ zu wenig gewertet worden wäre. Das Oberlandesgericht stellte jedoch nach eingängiger Beratung fest, dass der Angeklagte zwar zur Tat geständig jedoch niemals umfassend geständig gewesen sei. So habe er bis zuletzt einen Tötungsvorsatz bestritten, obwohl er seinem Opfer den Schädel mit einem großen Stein mit etlichen Schlägen zertrümmert habe. Anschließend habe er dem Opfer nach der besonders brutalen Tat auch noch 3.000 Euro gestohlen. Zudem habe der 45-Jährige zwei Vorverurteilungen wegen Raubes. In der Zusammenschau komme daher für den Angeklagten nur die strengste Sanktion, die das Strafgesetzbuch vorsieht, in Frage.
Die Geschworenen hatten den 45-Jährigen bereits am 3. März einstimmig schuldig gesprochen. Richter Thomas Dampf hatte damals bereits die Verhängung der Höchststrafe mit der brutalen Vorgangsweise des Beschuldigten begründet. „Sie haben massiv, mit enormer Gewalt und Brutalität mehrfach auf ihr Opfer eingeschlagen, auch noch als dieses schon am Boden lag“, erklärte er.
Der Beschuldigte hatte vor Gericht zwar die Tat gestanden, jegliche Tötungsabsicht aber bestritten. Der 59-Jährige habe sich ihm sexuell angenähert, woraufhin er ihn zuerst weggeschubst und dann mit dem Stein geschlagen habe, so der Angeklagte, der zum damaligen Zeitpunkt im Schrebergartenhaus seines Opfers wohnte.
Das 59-jährige Opfer war Ende März 2015 von seinem Sohn als vermisst gemeldet worden. Nach der Leiche des Innsbruckers war zunächst mehrere Wochen gesucht worden, ehe sie ein Kameramann zufällig bei Dreharbeiten für den Fall in dem Schrebergarten entdeckte. (fell, TT.com)