behind_eyes
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Syrah schrieb:auch jemand der zB einen Raubmord begeht bei dem kann auch nicht alles in Ordnung seinEin Raubmord wird knallhart bestraft, weil niedrige Beweggründe.
Entschuldigt das seine Tat?
Und wie siehst du das bei "gewöhnlichen" Amokläufern? Im Grund ist das ja nichts großartig anderes.
Auch mit 400 km/h dürfte die Überlebenswahrscheinlichkeit gegen 0 gehen und es bleibt nicht mehr viel übrig ...In seinem Wahn wollte er wohl die grösstmögliche Zerstörung erreichen.
Syrah schrieb:Du meinst wohl von dir wird die Rechtmäßigkeit oftmals angezweifelt :DAuch.
Außerdem handelt nach § 20 StGB ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Schuldunfähig kann also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern. Die aufgezählten psychischen Ursachen (sogenannte „Eingangskriterien“ oder „-merkmale“) einer geminderten oder nicht vorhandenen Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit stellen Kategorien dar, die in der Psychologie und Medizin ungebräuchlich sind und im Grunde nur in der Forensik verwendet werden.
Syrah schrieb:vielleicht wollte er es auch schnell hinter sich und die anderen bringenWenn er an die anderen hätte denken wollen,
Syrah schrieb:es geht auch eigentlich um die moralische Ansichtsweise. behind_eyes hat das Zitat eingefügt weil sie ihre persönliche EInstellung durch ein paar Paragraphen versucht hat zu untermauern nehm ich anDas ist korrekt, meine moralisch Ansicht dazu ist völlig konform mit der derzeitigen Gesetzgebung bis auf den Mordparagraphen, der gehört angepasst, aber das führt zu weit.