Tussinelda
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berlinandi schrieb:Die Aussage "Fluguntauglichkeit" besagt nun einmal das man kein Luftfahrzeug mehr steuern darf , was nun einmal durch eine AU nicht gegeben ist .Das ist richtig.
Tussinelda schrieb:les noch einmal meinen link.......Und nun ? Eine Arbeitsunfähigkeit besagt das man Arbeitsunfähig , aus welchen Gründen auch immer , ist . Besagt aber nichts über den fortbestand der Gültigkeit der Fluglizenz .
Das ist richtig.Er hat nun mal die flugärztliche Untersuchung bestanden , was ihm dazu berechtigt die in seiner Fluglizenz entstehenden Rechte wahrzunehmen . Sollange wie er dies privat tut , hat eine Au damit nur wenig zu tun .
Hätte der Co nicht arglistig getäuscht, hätte ein Fliegerarzt ihn mMn sicherlich auch für fluguntauglich geschrieben. Das ist er aber bewusst umgangen, indem er mehrere aussenstehende Ärzte aufgesucht hat und keinem einzigen erlaubt hatte sich ein Bild von der Schwere seiner Erkrankung zu machen.
Aus meiner Sicht liegt auch darin das Motiv.
Ohne Fliegerei wollte er nicht mehr leben.xt
berlinandi schrieb:Der kommerziellen Nutzung von Drohnen außerhalb des Sichtfeldes vom "Piloten" steht immer noch das Luftfahrtrecht entgegen . Selbst bei der BW welche ja seit 1990 Drohnen nutzt ist die Unfallrate pro Flugstunde sehr schlecht .das ist der IST-Stand, korrekt. Aber darum geht es ja nicht. Das sind alles keine showstopper, das wird kommen Und dann sehen die Zahlen auch anders aus, so wie die Zahlen der Flugunglücke heute in Relation zu damals.
berlinandi schrieb:Eine Arbeitsunfähigkeit besagt das man Arbeitsunfähig , aus welchen Gründen auch immer , ist . Besagt aber nichts über den fortbestand der Gültigkeit der Fluglizenz .Zumal Piloten ja auch wegen allen möglichen krankgeschrieben
Eine AU hat nichts mit dem fortbestand der Gültigkeit der Fluglizenz zu tun .
berlinandi schrieb:Er hat nun mal die flugärztliche Untersuchung bestanden , was ihm dazu berechtigt die in seiner Fluglizenz entstehenden Rechte wahrzunehmen . Sollange wie er dies privat tut , hat eine Au damit nur wenig zu tun .Das ist auch meine Meinung.
Tussinelda schrieb:es geht nicht darum, was jemand in seiner Freizeit machen kann, verstehst Du das wirklich nicht? Der Co-Pilot war auf seiner Arbeit, er ist seiner Arbeit nachgegangen und das hat er nicht gedurft, denn er war krankgeschrieben. Denn bei Piloten gibt es andere Regelung, die Krankschreibung und ihre Auswirkungen auf die Arbeit betreffendNein , du verstehst es anscheinend nicht (oder willst es nicht ) . Die Aussage "Fluguntauglich" bedeutet eben das man gar kein Luftfahrzeug mehr pilotieren darf ob nun privat oder beruflich , die Aussage "Fluguntauglich" bedeutet das vollkommende erlöschen aller Fluglizenzen . Eine Fluguntauglichkeit kann medizinisch gesehen nur durch einen Fliegerarzt bestätigt werden . Dies ist nun einmal aufgrund einer AU nicht gegeben .
Blondi23 schrieb:Macht ja auch Sinn.Ja ein Sehtest ist Bestandteil der fliegerärtzlichen Untersuchung , bestehst du den nicht , bestehst du auch nicht die fliegerärztliche Untersuchung . Somit bist du auch nicht berechtigt ein Luftfahrzeug zu führen .
Wenn ein starker Sehfehler vorliegt, als Beispiel, dann darf ich ja auch nicht privat weiter fliegen, da hierdurch ebenfalls eine Gefährdung für mich und andere darstelle.
Die Untersuchungen sind dabei auch sehr gründlich, nachdem zu urteilen, was ich diesbezüglich gelesen habe.
Ich denke nicht, dass da solche Ausnahmen gemacht werden.
Blondi23 schrieb:Ja.Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besagt das man Arbeitsunfähig ist (aus welchen gründen auch immer) . Das ganze hat aber nun einmal nichts mit einer Flugtüchtigkeit oder Fluguntüchtigkeit zu tun .
Ich verstehe jetzt nicht, weshalb da Unstimmigkeiten herrschen.
Ist doch nur logisch........ .
Ich habe nicht behauptet, dass ich das nicht verstehe.tIch habe auch nicht behauptet das du es nicht verstehst ;) .
berlinandi schrieb:ine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besagt das man Arbeitsunfähig ist , aus welchen gründen auch immer . Das ganze hat aber nun einmal nichts mit einer Flugtüchtigkeit oder Fluguntüchtigkeit zu tun .vorgebracht hast. ;)
Tussinelda schrieb:so, wenn ein Pilot sich also als fluguntauglich meldet, dann ist er das - nach Deinen Ausführungen - nicht, weil diese Fluguntauglichkeit ja nicht das vollkommene Auslöschen aller Lizenzen nach sich zieht. Aha. Ich habe es verlinkt, wenn ein Pilot krankgeschrieben ist, dann darf er - aufgrund des besonderen Berufes, viel Verantwortung etc. - nicht fliegenFalsch , du hast verlinkt das sich ein Pilot als nicht fähig zum fliegen melden kann , das macht dann aber der Pilot von sich selber (nicht der Fliegerarzt ) .Dies hat besagter AL aber wohl nicht .
Tussinelda schrieb:Das heisst, dass er für die Zeit der Krankschreibung oder für die Zeit, die er sich selbst als fluguntauglich ansieht, nicht Fliegen darf auf der Arbeit. Du beisst Dich an dem Begriff fest. Man kann es auch vorübergehendes Flugverbot (auf der Arbeit) nennen das entweder durch einen Arzt oder den Betroffenen selbst festgestellt wird und dann erst einmal GAR NICHTS mit den Lizenzen zu tun hat.Liesst du eigentlich mal mit ?
inci2 schrieb:Mindestens einer hat die Fluguntauglichkeit festgestellt. Sonst hätte es keine AU gegeben.Welche nun einmal falsch ist . Weder der Fliegerarzt hat (anscheinend) eine Flugunfähigkeit festgestellt , noch hat sich AL selbst als "nicht flugfähig "gemeldet .