@Tibetdog Tibetdog schrieb:Zumal es auch nicht üblich ist, sich von mehreren Psychiatern behandeln zu lassen -wenn das stimmt.
Polypharmazie ist da natürlich hochgefährlich vor Allem wenn das Arzthopping verheimlicht wird.
Leider ist so etwas nicht durch die Gesundheitskarte ersichtlich.
Ich wäre dafür, dies zu ändern. Der Behandler sollte Arztkonsultationen und Verordnungen beim Einlesen der Karte sehen.
Ausserden sollte bei bestimmten verantwortungsvollen Berufsgruppen die AU direkt (ohne Diagnose!) an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
Damit würde die Schweigepflicht nicht verletzt und so eine Tat hätte nicht geschehen können.
Ich vermute mal - ebenso wie schon einige vor mir - dass dieses "Arzthopping" von A.L. (vorausgesetzt dem war tatsächlich so) dazu diente, sich weitere Medikamente zu beschaffen, die er in dieser Menge und Art wohl kaum von nur einem Psychiater erhalten hätte.
Und ich vermute ebenso, dass sein Konsum dieser Medikamente das empfohlene Maß (Dosierung) erheblich überschritten hat. Nicht alle diese Medikamente knocken einen Patienten ja komplett aus, aber viele dieser Sorte tragen dennoch erheblich zur Beruhigung bei und fördern den Schlaf, womit er vermutlich ebenfalls Probleme gehabt haben dürfte.
Aber wem erzähle ich das ?
:)Was Informationen auf der Gesundheitskarte angeht, bin ich etwas anderer Meinung. Würden die Gesundheitskarten ALLES medizinisch Relevante über Patienten enthalten, könnte das m.M.n. doch erheblich das Vertrauensverhältnis Patient/Arzt beeinträchtigen. Die Gesundheitskarte muss ich z.B. auch beim Zahnarzt vorlegen und was geht es den an, ob, wie oft und bei welchen Arzt ich schon überall wegen welcher Erkrankungen war.
Was die Übersendung der AU ohne Diagnose direkt vom Arzt an den AG geht, da stimme ich dir voll zu. Und hier hätte ich auch nichts dagegen, wenn das grundsätzlich so eingeführt werden würde. Erspart zudem den Patienten die doppelte Versendung und stellt sicher, dass der AG AUs auch erhält (sofern die Post mitspielt
;)).
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