Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt
27.03.2015 um 21:51@inci2
Natürlich besteht für die Diagnose der Krankschreibung Schweigepflicht
Das ist nun nicht mehr richtig, da das Interesse der Öffentlichkeit im Vordergrund steht.
Deshalb werden auch Krankenakten ausgehändigt an die Ermittler.
Das wäre zu Lebzeiten ohne Tat übrigens auch dann erlaubt wenn die Kriterien für "Gefahr im Verzug" erfüllt wären.
Natürlich besteht für die Diagnose der Krankschreibung Schweigepflicht
Das ist nun nicht mehr richtig, da das Interesse der Öffentlichkeit im Vordergrund steht.
Deshalb werden auch Krankenakten ausgehändigt an die Ermittler.
Das wäre zu Lebzeiten ohne Tat übrigens auch dann erlaubt wenn die Kriterien für "Gefahr im Verzug" erfüllt wären.