Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt
27.03.2015 um 02:49Zitat:
a.Der Luftfahrtunternehmer darf ein Flugzeug mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5.700 kg oder einer höchsten genehmigten Fluggastsitzanzahl von mehr als 9 nur betreiben, wenn dieses mit mindestens einer im Cockpit untergebrachten Notaxt oder Brechstange ausgerüstet ist. In einem Flugzeug mit einer höchsten genehmigten Fluggastsitzanzahl von mehr als 200 muss eine zusätzliche Notaxt oder Brechstange mitgeführt und im Bereich der am weitesten hinten gelegenen Bordküche untergebracht sein.
Quelle:
https://www.umwelt-online.de/recht/gefahr.gut/flug/ops6.htm
Der Airbus A 320 bleibt wohl mit einer Maximalsitzanzahl von 180 unter dieser Vorschrift.
Ich gehe aber davon aus, dass man bei Germanwings noch 30 € übrig hatte um den Airbus noch mit einer zweiten Notaxt auszustatten.
a.Der Luftfahrtunternehmer darf ein Flugzeug mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5.700 kg oder einer höchsten genehmigten Fluggastsitzanzahl von mehr als 9 nur betreiben, wenn dieses mit mindestens einer im Cockpit untergebrachten Notaxt oder Brechstange ausgerüstet ist. In einem Flugzeug mit einer höchsten genehmigten Fluggastsitzanzahl von mehr als 200 muss eine zusätzliche Notaxt oder Brechstange mitgeführt und im Bereich der am weitesten hinten gelegenen Bordküche untergebracht sein.
Quelle:
https://www.umwelt-online.de/recht/gefahr.gut/flug/ops6.htm
Der Airbus A 320 bleibt wohl mit einer Maximalsitzanzahl von 180 unter dieser Vorschrift.
Ich gehe aber davon aus, dass man bei Germanwings noch 30 € übrig hatte um den Airbus noch mit einer zweiten Notaxt auszustatten.