Tötungsdelikt: Frauenleiche in Adlershof
24.01.2015 um 18:56Nein, auch Totschlag setzt Vorsatz voraus (im Gegensatz zur fahrlässigen Tötung). Mord ist es immer dann, wenn eines der Mordmerkmale aus § 211 StGB, die hier weiter oben aufgeführt sind, erfüllt ist. Grob gesagt ist das Motiv oder die Tatausführung bei Mord stets noch verwerflicher als bei Totschlag.
Und dass es einen Totschlag im Affekt gäbe, ist nur ein sich hartnäckiges haltendes Gerücht.
Im Übrigen ist das hier ziemlich sicher Mord (Mordmerkmal "grausam"). Und mit nahezu 100%iger Sicherheit wird Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, also höchstens 10 Jahre.
Und dass es einen Totschlag im Affekt gäbe, ist nur ein sich hartnäckiges haltendes Gerücht.
Im Übrigen ist das hier ziemlich sicher Mord (Mordmerkmal "grausam"). Und mit nahezu 100%iger Sicherheit wird Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, also höchstens 10 Jahre.