Tötungsdelikt: Frauenleiche in Adlershof
24.01.2015 um 20:02@lawine
die besondere Schwere der Schuld, für eine an die Haftdauer
anschließende lebenslange Sicherungsverwahrung in Betracht
ziehen könnte.
lawine schrieb:das GRausamkeitsmerkmal wird gegeben sein. <10 Jahre, bei besonderer Schwere der Schuld - immerhin wurde ein zweites Leben ausgelöscht, bis 15 JahreIch halte es nicht für ausgeschlossen, daß man in diesem Fall,
die besondere Schwere der Schuld, für eine an die Haftdauer
anschließende lebenslange Sicherungsverwahrung in Betracht
ziehen könnte.