Tötungsdelikt: Frauenleiche in Adlershof
24.01.2015 um 20:02@lawine
die besondere Schwere der Schuld, für eine an die Haftdauer
anschließende lebenslange Sicherungsverwahrung in Betracht
ziehen könnte.
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Ich halte es nicht für ausgeschlossen, daß man in diesem Fall,lawine schrieb:das GRausamkeitsmerkmal wird gegeben sein. <10 Jahre, bei besonderer Schwere der Schuld - immerhin wurde ein zweites Leben ausgelöscht, bis 15 Jahre
die besondere Schwere der Schuld, für eine an die Haftdauer
anschließende lebenslange Sicherungsverwahrung in Betracht
ziehen könnte.