Ich stelle fest, dass neben Sabine Kettel im Jahre 1993 eine weitere Frau in Berlin verschwunden ist, die eine schwarze Lederhose trug:
Marina Dagmar Schwendemann (39), verschwand am 21.07.1993 in Berlin. Sie trug eine schwarze Lederhose. Sie hatte lange dunkelblonde Haare.
Frau SCHWENDEMANN verließ am Mittwoch, den 21.07.1993, ihre Wohnung und ist seitdem unbekannten Aufenthalts. Sie mietete sich am Tage ihres Verschwindens einen grausilber farbenen Lancia Thema, amtliches Kennzeichen: D - TC 463, der am 01.09.1993 in einem Parkhaus in Düsseldorf (Nähe des Hauptbahnhofes) ohne erkennbare Auffälligkeiten festgestellt wurde. Frau SCHWENDEMANN betrieb die Lokalität "NO NAME" in Berlin-Hohenschönhausen.
Bekleidung: schwarze Kleidung, Lederhose, lange schwarze Seidensommerjacke, schwarze Schuhe
In den 90er Jahren verschwand auch Sonja Engelbrecht in München, welche eine schwarze Lederhose trug (11.04.1995). Dieser Fall wird hier im Forum ausführlich behandelt.
Ebenfalls in den 90ern wurde Cindy Koch Opfer eines Tötungsdelikts in Oberhausen (10.08.1997). Dieser Fall wird ebenfalls hier im Forum behandelt.
Aus meiner Sicht können durchaus alle vier Fälle einen Zusammenhang haben. Nämlich denjenigen, dass die Verschwundenen bzw. Opfer jeweils eine schwarze Lederhose trugen. Das kann bei einem gewissen Täter sicher ein Auslöser für eine Tat sein.
Zudem hat in den 80er und 90er Jahren ein Hautarzt in Berlin sein Unwesen getrieben:
http://www.welt.de/print-welt/article651787/Prozess-um-einen-Mord-ohne-Leiche.htmlBerlin - Stefan S. ist zweifellos ein gutaussehender Mann: groß, schlank, mit einem durchgeistigten Gesicht und einem Blick, der Souveränität verheißt. Laut Anklage hat der promovierte Hautarzt am 2. März die 18jährige Prostituierte Zsanett S. in sein Schmargendorfer Appartement gelockt und dort umgebracht. Daneben stehen gegen den 36jährigen noch drei Mordversuche zu Buche. Es war ein grauenvolles Szenario, das Staatsanwalt Hartmut Schneider im holzgetäfelten Saal 500 des Moabiter Justizpalastes vortrug: Der 36jährige Angeklagte habe der jungen Frau eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und sie mit einem Ledergürtel erdrosselt. Im Anschluß soll er den Leichnam in eine Plastikbadewanne gesetzt und Fotos angefertigt haben. Diese Lichtbilder wurden Wochen später gefunden, nachdem der Hautarzt bei einem Mordversuch - diesmal an der Prostituierten Ramona C. - scheiterte und Beamte nach ihrer Anzeige seine Wohnung durchsuchten. Laut Anklage hatte er die 29jährige Frau am 25. März auf dem Straßenstrich in der Berliner Kurfürstenstraße angesprochen und war mit ihr auf einen abgelegenen Weg gefahren. Dort habe ein Prozedere begonnen, das so auch von zwei weiteren mutmaßlichen Opfern geschildert wurde: Sie mußten sich eine von ihm überreichte Lederhose anziehen und bäuchlings hinlegen; anschließend setzte er sich auf ihren Rücken und begann, sich selbst zu befriedigen. Bei den Prostituierten Susanne H. - dieser Fall stammt aus dem Jahre 1988 - und der 16jährigen Ramona D. soll er dann urplötzlich einen Gürtel hervorgeholt und seine Opfer damit von hinten zu würgen begonnen haben. Beide hätten sich jedoch befreien können, weil es ihnen in ihrer Todesangst gelang, ihre Hand zwischen Hals und Würgeschlinge zu schieben. Daraufhin habe er entnervt aufgegeben. Vielleicht war er darum bei der Attacke gegen Ramona C. noch brutaler vorgegangen. Auch sie lag zunächst - bekleidet mit der obligatorischen schwarzen Lederhose - unter ihm. Laut Anklage hatte er ihr urplötzlich mindestens zehnmal mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und dann mit einem Messer auf sie eingestochen. Dabei habe er sich am Finger verletzt und deshalb von seinem Mordplan abgelassen. "Du armes Geschöpf", soll er gesagt haben, "ich kann dich nicht töten." Während einer Verhandlungspause bestätigte Staatsanwalt Schneider, daß Stefan S. zu den Taten "bislang wenig" und auch dabei "nichts, was ein Geständnis sein könnte" gesagt habe. Schneider zeigte sich dennoch optimistisch, den Angeklagten überführen zu können. Zwar sei die Zeugenliste kurz: "Es waren ja stets Zwei-Personen-Stücke", so Schneider. "Aber die Frauen werden sich hier ausführlich einlassen und haben schon bei den polizeilichen Vernehmungen eindeutiges Opferwissen preisgegeben." Größere Probleme sah der Anklagevertreter, dem Hautarzt den Mord an Zsanett S. zu beweisen. Ihre Leiche wurde nicht gefunden. Nach Schneiders Erfahrungen "haben Fälle mit dieser Konstellation bislang immer mit einem Freispruch geendet". Allerdings habe es auch noch nie Fotos des Opfers gegeben, "die in der Wohnung des mutmaßlichen Täters gefunden wurden". Der Angeklagte selber kündigte gestern an, sich zunächst nicht äußern zu wollen. Er monierte, Staatsanwalt Schneider halte Akten zurück, die für seine Entlastung sorgen könnten. Schneider räumte auf Nachfrage dann auch ein, daß gegen den Hautarzt in zwei weiteren Fällen wegen Mordes ermittelt werde. Bei einem war der Ausgangspunkt ein sachkundig abgeschnittener Kopf, der am 5. November 1994 auf dem Rastplatz Barnitztal zwischen Hamburg und Lübeck in einer Mülltonne gefunden wurde. Auch diese Tote war eine Prostituierte. Ein in ihrem Mund gefundenes Haar stammt nach Untersuchungen eines belgischen Institutes eindeutig nicht von Stefan S. Nach Auskunft Schneiders gebe es jedoch andere schwerwiegende Indizien, die auf den Hautarzt als Täter schließen lassen. Schneider: "Er wäre besser beraten, diesen Fall in dem aktuellen Prozeß nicht einzuführen."
Zsanett S. (18), verschwand am 02.03.1996 in Berlin. Musste eine schwarze Lederhose anziehen. Sie wurde erwiesenermassen durch den Hautarzt getötet. Die Leiche wurde nie gefunden.
Ramona C. (29), wurde durch den Hautarzt am 25.03.1996 gewürgt. Musste eine schwarze Lederhose anziehen. Das war seine letzte Tat vor der Verhaftung.
Susanne H. (alter mir nicht bekannt), wurde 1988 durch den Hautarzt gewürgt. Musste eine schwarze Lederhose anziehen.
Ramona D. (16), wurde (80er od. 90er) durch den Hautarzt gewürgt. Musste eine schwarze Lederhose anziehen.
Der Hautarzt wurde zwar 1996/97 verurteilt, käme dann also für den Fall von Cindy Koch nicht mehr in Frage. Aber für die anderen Fälle?