@XYFan:
XYFan schrieb:HAt eine PKV das Recht/die Pflicht, etwas zu unternehmen, wenn eine Versicherte plötzlich "abtaucht"?
Wenn die Zahlungen ausbleiben, hängen die ihren Versicherten recht schnell auf den Hacken. Da sie nicht von sich aus kündigen dürfen, stellt das im Zusammenhang mit der Krankenversicherungspflicht bei den PKVen dann eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die PKV zeigt die ausbleibenden Zahlungen dem zuständigen Amt an, das schreibt den säumigen Zahler an, wenn der sich nicht meldet geht´s an´s Amtsgericht und zum Schluss klopft der Gerichtsvollzieher an. Wenn der niemanden antrifft, beantragt er Haft. Ich weiß allerdings nicht, wie intensiv nach dem säumigen Zahler in so einem Fall gefahndet wird.
@LivingElvis Da nur ca. 13% der Bevölkerung privat krankenversichert sind, müsste eine Liste säumiger/verschwundener Zahlerinnen im Großraum Hannover ( auf den Zahlen von gestern geschätzt ca. 33.000 privat versicherte Frauen ) recht überschaubar abzufragen und mit den Eckdaten der unbekannten Frau abzugleichen sein.
Ich finde die Vorstellung, dass da irgendwo eine Wohnung durch den Briefschlitz mit Post mittlerweile zugefüllt ist, während auf einem ( Geister- ) Konto noch genug Geld ist, für regelmäßige Abbuchungen oder dort regelmäßige Zahlungen eingehen, die den "Betrieb" aufrechterhalten, etwas beklemmend. Der Mensch, ( zu ) dem das mal gehörte, würde garnicht mehr gebraucht.
MfG
Dew