@stupormundi @woertermord Da befindet Ihr Euch grundsätzlich auf dem Holzweg. Die Versicherungspflicht ist Tatsache.
Wenn Ihr mir das nicht glaubt, dann vielleicht der Verbraucherzentrale?
Guckt Ihr hier.
http://www.vz-nrw.de/Rueckkehr-in-die-Krankenversicherung-1 (Archiv-Version vom 07.04.2015)Ihr solltet Euch informieren um ggfs. lästige Nachzahlungen zu vermeiden. Oder um aus Falschinformation heraus notwendige Arztbesuche nicht aufzuschieben.
Und glaubt mir, Ihr seid erfasst. Wenn die Leutchen Euch noch nicht aufgesucht haben, dann warten sie vielleicht nur, bis Ihr sie aufsucht, um die Rechnung zu präsentieren.
Das ist genug OT.
Die Kassenärzte sowie die Krankenkassen hatten sich darauf verständigt, dass die alte Krankenversicherungskarte bis zum Jahresende Gültigkeit besitzen soll. Denn Anfang Juli waren es noch immer sechs bis acht Prozent der gesetzlich Versicherten, die die elektronische Gesundheitskarte gar nicht beantragt oder kein entsprechendes Foto eingeschickt hatten. Da der Umtausch deshalb ins Stocken geriet, wurde die Geltungsdauer der alten Versicherungskarten verlängert.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte stand allerdings von Anfang an unter keinem guten Stern. So sollte sie ursprünglich bereits zum 1. Januar 2006 etabliert werden. Doch der Widerstand seitens der Kassenärzte, Streitigkeiten und Probleme bei der Planung sorgten dafür, dass die elektronische Gesundheitskarte bis heute nicht sinnvoll eingesetzt werden kann. Ab Oktober 2011 wurde die elektronische Gesundheitskarte zumindest schon einmal eingeführt und wird wohl sodann ab 2015 die alte Krankenversichertenkarte endgültig abgelöst haben.
Vollständiger Artikel hier:
http://blog.geld.de/gesetzliche-krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte-ab-1-januar-2015-pflicht/3314273.html (Archiv-Version vom 19.04.2016)Der Artikel verschweigt die technischen Probleme, die die Kassen mit den Dingern hatten.
Da nun mal der 87% der Deutschen über die GKV versichert ist, liegt es nahe, dass die unbekannte Tote zu den 6-8% gehört, die bislang ( Stand Juni 2014 ) noch keine Gesundheitskarte bei denen beantragt haben.
Das wären überschlägig knapp 1.600 Frauen von ca. 518.000 Einwohnern von Hannover. Die Zielgruppe könnte durch weitere Präzisierung der Suchparameter ( z. B. Alter, möglicher Wohnort,.... ) weiter verkleinert werden.
Da es sehr wohl eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn ein privat krankenversicherter Mensch seine Beiträge nicht mehr bezahlt, müssten von der Seite nach der Zeit auch entsprechende Schritte eingeleitet worden sein.
Unter der Voraussetzung, dass die Frau krankenversichert ( egal ob gesetzlich oder privat ) war, wofür ihr Zahnbefund sprach und sie aus Hannover kam, gehe ich davon aus, dass sie auf einer der beiden Listen steht.
MfG
Dew