Aktuelle Fahndungen nach Tatverdächtigen und Straftätern
10.05.2024 um 22:20puntanorte schrieb:Wie erklärt sich, dass ein bereits Flüchtiger noch nachträglich zusätzlich per Haftbefehl gesucht wird?Der Strafgefangene ist aus der Psychiatrie entwichen. Er wird von der Polizei gesucht. Anscheinend erst mal ohne Öffentlichkeitsfahndung und ohne Haftbefehl.
Und nun gibt es einen Haftbefehl gemäß:
§ 457 StPO
Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungshaftbefehl
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(2) 1Die Vollstreckungsbehörde ist befugt, zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe einen Vorführungs- oder Haftbefehl zu erlassen, wenn der Verurteilte auf die an ihn ergangene Ladung zum Antritt der Strafe sich nicht gestellt hat oder der Flucht verdächtig ist. 2Sie kann einen Vorführungs- oder Haftbefehl auch erlassen, wenn ein Strafgefangener entweicht oder sich sonst dem Vollzug entzieht.
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https://dejure.org/gesetze/StPO/457.html