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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

888 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Stuttgart, Koffer, Park ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

26.03.2015 um 08:49
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb:der blutige Sohlenabdruck mit Winkelmuster auf einer Matratze
Verzeiht wenn das klar ist, aber ich kann mich daran nicht erinnern: ist das hier schon mal diskutiert worden? Die Suchfunktion zeigt leider gar nichts an


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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

26.03.2015 um 11:22
Der Abschnitt aus dem letzten Zeitungsartikel (Stuttgarter Nachrichten v. 25.3.15) überrascht mich jetzt aber doch.
Hier wird die Staatsanwaltschaft folgendermaßen zitiert:
"Aus Sicht der Anklage steht fest, dass der 48-Jährige an Himmelfahrt 2014 im Rausch zwei seiner Zechkumpanen getötet hat. Die Reihenfolge spiele dabei keine Rolle. Es sei aber davon auszugehen, dass er erst die 47 Jahre alte Frau angegriffen hat. Laut Obduktion ist sie an mehreren Messerstichen verblutet. Den 50 Jahre alten Mann habe der Angeklagte mit einem Feuerlöscher erschlagen. Sein Schädel zerbrach."

Die Reihenfolge spielt aber doch sicher eine Rolle, wenn es um das Motiv geht? Und wie passt die Reihenfolge "erst Sylvia, dann Peter" denn zum von Zeugen belegten Restaurantbesuch? Wo war Peter dann währenddessen?

Außerdem @Rick_Blaine - von diesem Schuh(?)Sohlenabdruck kann ich mich bisher auch nicht erinnern gehört zu haben. Lediglich gab es ja ganz am Anfang mal eine Spekulation über die DNA eines anderen Mannes, die am Koffer gefunden worden sein soll, der dann aber ein belastbares Alibi für die Tatzeit gehabt haben soll.
Und was sind das für Zeugen, die die beiden Toten noch nach dem vermuteten Tattag gesehen haben wollen?

Vielleicht ist es ja nur ein Problem der journalistischen Darstellung, aber mit diesen Ausführungen der Anklage wird der Tatablauf für mich jedenfalls nicht ganz schlüssig dargestellt.

Auch unlogisch erscheint mir der Bezug auf den psychiatrischen Gutachter bei der Entscheidung gegen eine Sicherungsverwahrung. Denn WENN man annimmt, dass Günter H. wirklich der Täter war, dann sieht ja auch der Psychiater bei Günter H. eine massive künftige Gefahr, erneut gewalttätig zu werden.
"Sollte er die Tat dennoch begangen haben, müsse man ihm aber eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose attestieren" (Stuttgarter Nachrichten v. 23.3.15)

Gut, man könnte jetzt sagen die Gefahr bestehe "nur" in Zusammenhang mit Alkohol.
Aber wer garantiert denn den Erfolg einer zwangsweisen Alkoholentzugstherapie? Das ist schon bei freiwillig angetretenen Therapien schwierig - aber bei einer erzwungenen?

Alles bis jetzt etwas überraschend und undurchsichtig für mich - bin mal sehr gespannt auf das Urteil und v.a. die Urteilsbegründung.

@Eichhoernchen
Danke für die immer wieder spannende und umfassende Berichterstattung!


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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

26.03.2015 um 22:26
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:Die Reihenfolge spielt aber doch sicher eine Rolle, wenn es um das Motiv geht? Und wie passt die Reihenfolge "erst Sylvia, dann Peter" denn zum von Zeugen belegten Restaurantbesuch? Wo war Peter dann währenddessen?

Die Reihenfolge spielt wirklich keine Rolle, da hat er schon recht.

Angenommen die waren zu dritt in Günters Wohnung. Peter schlief ein. Das ist doch unter Alkohol und Drogen nichts Außergewöhnliches (Beides wurde bei der Obduktion festgestellt). Sylvie und Günter gingen weg. Im Restaurant machte Günter diese Hüftbewegungen mit schwingenden Ellenbogen ja nicht umsonst. Als beide wieder bei Günter zuhause waren, wollte Günter ran aber sie wollte nicht so recht ….…
Peter schlief noch oder war bereits wach. Da sind öfter mal welche drüber wenn Peter dabei war.
Also Zustände, bei denen doch wirklich alles möglich ist.

Siehe meine Berichterstattung vom 25.03.2015:
Plädoyer Staatsanwalt: …. Es sei noch vieles im Dunkeln, so dass die Details fehlten.
Plädoyer Anwalt von Günter: …. Aus seiner Sicht sei der Tathergang wie im Nebel zu sehen.
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:Außerdem @Rick_Blaine - von diesem Schuh(?)Sohlenabdruck kann ich mich bisher auch nicht erinnern gehört zu haben. Lediglich gab es ja ganz am Anfang mal eine Spekulation über die DNA eines anderen Mannes, die am Koffer gefunden worden sein soll, der dann aber ein belastbares Alibi für die Tatzeit gehabt haben soll.
Und was sind das für Zeugen, die die beiden Toten noch nach dem vermuteten Tattag gesehen haben wollen?

Der Sohlenabdruck und die Zeugenaussagen waren Details aus den Akten der Ermittler. Diese Details sind nie in die Presse gelangt.

Sohlenabdruck:
Günter hat ja alle Klamotten in den Mülltonnen der Nachbarschaft entsorgt, auch Schuhe. An einem Paar seiner Schuhe war die Kreppsohle lose. Die hat er abgerissen, weggeworfen und ist dann weitergelaufen. In einer Tonne wurde ein Paar Nike gefunden. Die gehörten aber dem Nachbarn. Der Sohlenabduck mit dem Rautenmuster konnte nie zugeordnet werden.

Zeugen:
In vielen Fällen waren keine Erinnerungen bezüglich der Zeitangaben vorhanden. Oder man stellte fest, dass die Angaben so nicht stimmen konnten. Oder sie wurden immer wieder korrigiert. In diesem Fall waren sich die Zeugen auch nicht ganz sicher. Somit war eine Aussage vor Gericht nicht verlangt.

Das weiß der Anwalt von Günter ja. Wenn er damit ernsthaft Zweifel an Günters Unschuld ausräumen wollte, hätte er ja nicht 7 Jahre auf Totschlag beantragt.
Auch unlogisch erscheint mir der Bezug auf den psychiatrischen Gutachter bei der Entscheidung gegen eine Sicherungsverwahrung.
"Sollte er die Tat dennoch begangen haben, müsse man ihm aber eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose attestieren" (Stuttgarter Nachrichten v. 23.3.15)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Dr. Winkler dies nicht in dem Maße von sich gegeben hat, sondern so, wie ich es am 23.03.2015 berichtete:
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb am 23.03.2015:Wenn Günter die Tat begangen hat, dann wohl durch seine bedingten Persönlichkeitsstörungen in Kombination mit seiner Gewaltbereitschaft und dem übermäßigen Alkoholgenuss.
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:Vielleicht ist es ja nur ein Problem der journalistischen Darstellung, aber mit diesen Ausführungen der Anklage wird der Tatablauf für mich jedenfalls nicht ganz schlüssig dargestellt.
Zweifle bitte nicht an der Qualität meiner Berichterstattung.


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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

27.03.2015 um 05:40
@Eichhoernchen
Erst einmal vielen Dank für die Berichterstattung. Nun macht die Sache mit dem Schuhabdruck auch wieder Sinn, es kann also gut Günters Schuh gewesen sein, den er dann nach der Tat weggeworfen hat. OK


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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

27.03.2015 um 06:07
@Eichhoernchen
Vielen Dank für die Erwiderungen, Andy hat recht, so macht Vieles wieder Sinn!
Kronprinzessin schrieb:
Vielleicht ist es ja nur ein Problem der journalistischen Darstellung, aber mit diesen Ausführungen der Anklage wird der Tatablauf für mich jedenfalls nicht ganz schlüssig dargestellt.

Zweifle bitte nicht an der Qualität meiner Berichterstattung.
@Eichhoernchen Das würde ich niiie machen - war auf die Zeitungsberichte bezogen, nicht auf Deine ! :-)
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb:Die Reihenfolge spielt wirklich keine Rolle, da hat er schon recht.
Angenommen die waren zu dritt in Günters Wohnung. Peter schlief ein. Das ist doch unter Alkohol und Drogen nichts Außergewöhnliches (Beides wurde bei der Obduktion festgestellt). Sylvie und Günter gingen weg. Im Restaurant machte Günter diese Hüftbewegungen mit schwingenden Ellenbogen ja nicht umsonst. Als beide wieder bei Günter zuhause waren, wollte Günter ran aber sie wollte nicht so recht ….…
Peter schlief noch oder war bereits wach. Da sind öfter mal welche drüber wenn Peter dabei war.
Also Zustände, bei denen doch wirklich alles möglich ist.
Ich seh schon, ich hab vermutlich die völlig falschen Maßstäbe... puuh...jedenfalls, sollte es so gewesen sein und sollte das sozusagen normal gewesen séin, fällt wohl Eifersucht als Motiv weg. Odeer doch nicht?
Auch unlogisch erscheint mir der Bezug auf den psychiatrischen Gutachter bei der Entscheidung gegen eine Sicherungsverwahrung.
"Sollte er die Tat dennoch begangen haben, müsse man ihm aber eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose attestieren" (Stuttgarter Nachrichten v. 23.3.15)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Dr. Winkler dies nicht in dem Maße von sich gegeben hat, sondern so, wie ich es am 23.03.2015 berichtete:

Eichhoernchen schrieb:
Wenn Günter die Tat begangen hat, dann wohl durch seine bedingten Persönlichkeitsstörungen in Kombination mit seiner Gewaltbereitschaft und dem übermäßigen Alkoholgenuss.
Hier muss ich jetzt aber doch bei meiner Ansicht bleiben. Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten - entweder er wars nicht, dann können wir auch nicht über seine Gefährlichkeit spekulieren, oder er wars (heißt er hat wenigstens eine der Tötungen begangen), dann hat er offenbar nicht einfach nur getötet sondern, wenn man den Zeitungsberichten folgt, in sehr brutaler Weise getötet.
Die bedingten Persönlichkeitsstörungen (durch Alkohol) sind, wenn ich das recht verstanden habe, bei Günter H. als Auslöser von Gewalttätigkeiten zu sehen. D.h. ohne Alkohol ist der Mann ungefährlich, mit Alkohol ist er hochgefährlich. So hatte ich das verstanden.

Wenn das so stimmt, dann ist es natürlich konsequent, ihn in eine Alkoholentzugstherapie zu schicken. Ich zweifle aber an den Erfolgsaussichten dieser Maßnahme. Schon weil sie zwangsweise stattfindet. Ergo wird es Günter H. auch zukünftig immer nur mit Alkohol geben - folglich bleibt er gefährlich. Weil es zwar eine schöne theoretische Übung ist, sich den Alkohol wegzudenken, ohne den er nun nicht vor Gericht säße, aber ich fürchte eben sehr, das ist leider arg unrealistisch. Folglich wird man wohl darüber nachdenken müssen, wie man Dritte vor künftigen Gewaltausbrüchen schützen kann. Und den Alkohol wird man dabei wohl als feste Variable einbeziehen müssen.


Jedenfalls - ich möchte nicht Richterin sein, jetzt bin ich wirklich sakrisch gespannt aufs Urteil!


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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

27.03.2015 um 17:30
@Kronprinzessin
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:Hier muss ich jetzt aber doch bei meiner Ansicht bleiben. Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten - entweder er wars nicht, dann können wir auch nicht über seine Gefährlichkeit spekulieren, oder er wars (heißt er hat wenigstens eine der Tötungen begangen), dann hat er offenbar nicht einfach nur getötet sondern, wenn man den Zeitungsberichten folgt, in sehr brutaler Weise getötet.

Ne, ne, Sylvie ist an Ihren Stichverletzungen verblutet und Peter ist seinen schwerwiegenden Kopfverletzungen erlegen. Also Sylvie wurde erstochen und Peter wurde erschlagen. Dies ist mit Totschlag zu verurteilen. Das Massaker mit den Verstümmelungen, überwiegend an Peter, wurde dann anschließend an den Leichen verübt.

Diese Verstümmelungen können auch aus einem anderen Grund wie krankhafter Psyche oder in brutalster Weise erfolgt sein. Z.B. könnte Günter diese Verstümmelungen an Peter vorgenommen haben um den Verdacht auf Sylvie zu lenken. Das hat er ja auch gemacht. Er sagte, Sylvie habe Peter aus Haß getötet und verstümmelt. Der Haß sei entstanden, da er sie wie Dreck behandelte und sogar noch behauptete, sie habe ihm Geld gestohlen.
Zu beachten ist auch, dass nur der Versuch gemacht wurde den Kopf und die Genitalien abzutrennen. Dr. Winkler fragte die Gerichtsmedizinerin einmal, ob es denn ein Einfaches wäre einen Penis ganz ab zu schneiten. „Natürlich“, meinte die Gerichtsmedizinerin. So, daraus ist doch zu schließen, dass jemand den Versuch gemacht hat das Ding ab zu schneiten, diesen Versuch dann aber abgebrochen hat, nicht weil es technisch nicht mehr weiter ging, sondern weil die Psyche, Hemmungen es nicht mehr zuließen.
Somit hätte Günter diese Verstümmelungen nur zur Verdeckung seiner Straftat vorgenommen, wobei sogar noch seine Abscheu zu erkennen ist, über das was er da tut.
Hier wäre dann nicht die Gefahr gegeben, welche einer Sicherungsverwahrung bedarf.

Ansonsten würdest du ja Dr. Winklers Gutachten so deuten als würde er sagen: Ich traue es ihm nicht zu. Wenn er es dennoch war, habe ich mich geirrt.
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:Ich seh schon, ich hab vermutlich die völlig falschen Maßstäbe... puuh...jedenfalls, sollte es so gewesen sein und sollte das sozusagen normal gewesen séin, fällt wohl Eifersucht als Motiv weg. Odeer doch nicht?

Ich meine es kann alles gewesen sein. Von der Rangelei unter Sturzbetrunkenen bis zur Eifersuchtsorgie.
Selbst der Staatsanwalt „tappt im Dunkeln“ und Günters Anwalt „irrt im Nebel“.
So war es ein gutes Thema für dieses Forum. Jeder konnte seiner Phantasie freien Lauf lassen.


Eines möchte ich noch los werden. Dieses Loch, das Günter da graben wollte:
Als Maurer von Beruf hatte er doch eine Vorstellung von dem riesigen Loch, welches er für die beiden Koffer benötigt. Er wusste, dass die Mauer dort ein ihm in der Größe unbekanntes Fundament in der Erde haben muss. Er wusste, dass die Oberfläche des Parks in verschiedenen Schichten stark verdichtet, ausgeführt sein muss. Ganz abgesehen von dem Wurzelwerk der Sträucher und Bäume.
Wie kommt der auf die Idee dort eine Beerdigung zu veranstalten?


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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

27.03.2015 um 21:17
@Eichhoernchen
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb:Der Staatsanwalt blieb bei seiner Variante. Bei seinen Ausführungen war nichts Neues zu erkennen. ……… Es läge vieles im Dunkeln, so dass die Details fehlten. Er beantragte 11 Jahre Haft auf Totschlag an Sylvie und eine lebenslange Haftstrafe auf Totschlag an Peter. Desweiteren beantragte er eine Einweisung in eine Alkoholentzugstherapie vor Haftantritt. Eine Sicherungsverwahrung sehe er unter Berücksichtigung der Ausführungen des Psychologen für nicht erforderlich. Für einen Antrag auf Mord mangele es an Nachweisen.
Verteidigung:
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb: Aus seiner Sicht sei der Tathergang wie im Nebel zu sehen.
Dann bestätigen sich meine Vermutungen hinsichtlich Strafmaß.
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb:Somit hätte Günter diese Verstümmelungen nur zur Verdeckung seiner Straftat vorgenommen, wobei sogar noch seine Abscheu zu erkennen ist, über das was er da tut.
Hier wäre dann nicht die Gefahr gegeben, welche einer Sicherungsverwahrung bedarf.
Think so! Daher wird die Totschlagvariante allen gerecht, zunächst keine Sicherheitsverwahrung…bin gespannt auf das Urteil.
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb:Eines möchte ich noch los werden. Dieses Loch, das Günter da graben wollte:
Als Maurer von Beruf hatte er doch eine Vorstellung von dem riesigen Loch, welches er für die beiden Koffer benötigt. Er wusste, dass die Mauer dort ein ihm in der Größe unbekanntes Fundament in der Erde haben muss. Er wusste, dass die Oberfläche des Parks in verschiedenen Schichten stark verdichtet, ausgeführt sein muss. Ganz abgesehen von dem Wurzelwerk der Sträucher und Bäume.
Wie kommt der auf die Idee dort eine Beerdigung zu veranstalten?
Ich denke, er befand sich zu der Zeit in einem Ausnahmezustand und war nicht in der Lage, sein Vorhaben zu realisieren…


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27.03.2015 um 21:21
@Kronprinzessin
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:Die Reihenfolge spielt aber doch sicher eine Rolle, wenn es um das Motiv geht? Und wie passt die Reihenfolge "erst Sylvia, dann Peter" denn zum von Zeugen belegten Restaurantbesuch? Wo war Peter dann währenddessen?
Genau diese Reihenfolge ist leider nicht ermittelbar…


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28.03.2015 um 09:51
Peter und Sylvia haben sich regelmäßig in Sylvias Wohnung lautstark nach Alkoholgenuss gestritten (Aussage Nachbarn).

Sehr wahrscheinlich auch in dieser Nacht, verschärft durch die Anwesenheit des Nebenbuhlers Günter.

Peter sticht auf Sylvia ein, Günter geht mit Feurlöscher dazwischen und setzt ihn außer Gefecht, jedoch unverhältnismäßig. Halte ich für den wahrscheinlichsten Ablauf.

Günter hatte die Frau auf seiner Seite und erstmal keinen Grund jemanden umzubringen. Ich denke, der Streit wurde von Peter initiiert und nahm dann seinen tragischen Verlauf.


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28.03.2015 um 12:07
@zeitlos777

Peter hatte schon Tausend mal einen Grund und die Möglichkeit Sylvie umzubringen. Er hat es aber nie gemacht. Über Zoff ging es bei Peter nie hinaus. Er hat immer alles ertragen ohne gewalttätig zu werden. Sylvie war ihm schon viel wert. Schwer vorstellbar, dass hier ein spontaner Ausraster gekommen sein könnte.


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28.03.2015 um 13:56
Wenn Günter ihn tatsächlich erschlagen hat, bleibt die Frage nach dem Motiv. Die Aussicht auf Sylvia halte ich für unzurreichend. Nicht auf diese Art und Weise, auch Günter muss klar sein, welche Probleme das mit sich zieht. Es sieht für mich eher nach einem Unfall oder einer Abwehrtat aus. In Peters Luftröhre wurde ja auch das Feuerlöschpulver gefunden.


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28.03.2015 um 17:45
@zeitlos777

Während der 13 Prozesstage hat sich herausgestellt, dass wohl Günter die beiden getötet haben muss. Nachdem Günters Anwalt 7 Jahre auf Totschlag an Sylvie beantragte, was er sicherlich mit Günters Zustimmung gemacht hat, ist dies schon mal eine Bestätigung, dass man mit den Indizien richtig lag. Dass Günter weiterhin seine Unschuld beteuert, unter dem Vorwurf einer Manipulation und eines Komplotts, bleibt ein Rätsel. Ein ähnliches Verhalten zeigte er aber auch schon bei früheren Prozessen aus seinen Vorstrafen.

Was genau sich da in der Nacht zugetragen hat weiß der Kuckuck, oder wie es einer der Prozessbeteiligten nannte: „Steht nur in der Blackbox von Günter“


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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

28.03.2015 um 18:01
Eines möchte ich noch los werden. Dieses Loch, das Günter da graben wollte:
Als Maurer von Beruf hatte er doch eine Vorstellung von dem riesigen Loch, welches er für die beiden Koffer benötigt. Er wusste, dass die Mauer dort ein ihm in der Größe unbekanntes Fundament in der Erde haben muss. Er wusste, dass die Oberfläche des Parks in verschiedenen Schichten stark verdichtet, ausgeführt sein muss. Ganz abgesehen von dem Wurzelwerk der Sträucher und Bäume.
Wie kommt der auf die Idee dort eine Beerdigung zu veranstalten?

Huch, jetzt bin ich selbst auf eine Antwort meiner Frage gekommen:

Es war im wahrsten Sinne des Wortes eine Schnapsidee.


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Mauro ehemaliges Mitglied

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29.03.2015 um 14:32
@Eichhoernchen
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb:Huch, jetzt bin ich selbst auf eine Antwort meiner Frage gekommen:

Es war im wahrsten Sinne des Wortes eine Schnapsidee.
Zu Deiner Antwort "Schnapsidee" passt mein post vom 27.03.2015 um 21:17 Uhr

Mauro-Zitat:
Zitat von MauroMauro schrieb:Ich denke, er befand sich zu der Zeit in einem Ausnahmezustand und war nicht in der Lage, sein Vorhaben zu realisieren…
Trotz seiner Vorkenntnisse aus dem Maurerhandwerk hatte er die Aushebung einer Grube völlig unterschätzt...ergo lies er die Koffer einfach stehen und verdünnisierte sich...er wollte einfach nur seine Ruhe haben.

Ich denke, es wird keine "Sicherheitsverwahrung" im Raum stehen...


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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

31.03.2015 um 20:07
14. Prozesstag:
Gleich zu Beginn wurden die Beweisanträge, welche die Verteidigung von Günter am vergangenen Verhandlungstag stellte, abgearbeitet. Nummer eins war der Zeuge, welcher die Opfer am Freitag, also nach der angenommenen Tatnacht, noch gesehen haben will. Just als er im Zeugenstuhl Platz nahm, fragte er um was es hier eigentlich ginge. Auf Fragen antwortete er meist mit Geschichten, die schon zu diesem Thema passten, aber als verwertbare Antworten waren sie eigentlich nicht zu gebrauchen. Dass er die Richterin duzte nahm ihm niemand so recht übel. Bereits damals bei den Vernehmungen durch die Kriminalbeamten zu Beginn der Ermittlungen wurde festgestellt, dass ein Großteil seiner Aussagen so nicht stimmen konnte. Aber er bleibt dabei, er habe Peter und Sylvie an diesem Freitag gesehen. Er sei von seiner Arbeitsstelle der Tafel gekommen und es sei Wochenmarkt gewesen. An diesem Wochentag habe er bei der Tafel Dienst gehabt und Wochenmarkt sei nur am Freitag. (Na ja)
Nummer zwei waren die Sohlenabdrücke mit Winkelmuster. Der Kriminaltechniker, welcher bereits während des Prozesses sein ausführliches Gutachten über die vorgefundenen Schuhabdrücke vortragen durfte, hatte nochmals hinsichtlich dieser Sohlenabdrücke mit Winkelmuster recherchiert. Aufgrund des fragmenthaften Abdrucks konnte er jedoch weder die Schuhgröße noch die Marke der Schuhe feststellen, geschweige denn, wem sie gehören könnten. (Na ja)

Dreizehn Jahre Haft auf Totschlag an Sylvie und lebenslange Haft auf Mord an Peter, bei besonderer Schwere der Schuld, ergibt zusammengefasst eine lebenslange Haftstrafe.
Eine Verurteilung zur Sicherungsverwahrung wird nicht ausgesprochen. Es sei im Grenzbereich, aber auch im psychologischen Gutachten fehlen die endgültigen Merkmale, welche einer Sicherungsverwahrung bedürfen.
Eine Alkoholentzugstherapie wird nicht veranlasst, da diese bei einer langjährigen Haftstrafe insbesondere bei „lebenslänglich“ keinen Sinn mache. Zum heutigen Zeitpunkt sei ein Entlassungstermin nicht absehbar.

Das Gericht ist von folgendem Tatablauf überzeugt:
Sylvie und Peter gingen mit Günter gemeinsam in dessen Wohnung. Alkohol- u. medikamentenbedingt schlief Peter ein. Sylvie und Günter gingen aus. Als beide wieder zurück kamen wurde Günter aufdringlich, so dass sie ihn abwies. Dies brachte Günter dermaßen in Rage, dass er mit dem Messer auf Sylvie los ging. Er stach ihr so tief in den Hals bis zum Gaumen, dass sich die Spitze des Messers krümmte. Sylvie verblutete. Peter schlief noch. Über Peter würde man schnell auf ihn als Täter kommen, also musste dieser auch weg. Somit erschlug Günter mit dem Feuerlöscher Peter im Schlaf. Aus Ärger und Frust, da er von Sylvie abgewiesen wurde, hatte er sich über die Toten Körper insbesondere über Peters her gemacht.
Dann folgten die Erläuterungen hierfür: Peter wies bei der Obduktion einen sehr hohen Alkohol- und Medikamentengehalt auf, so dass ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass Peter geschlafen hat. Sylvie wies Abwehrverletzungen auf, welche durch den Angriff Günters entstanden sind. Peter wurde laut Gerichtsmediziner liegend erschlagen und wies keine Abwehrverletzungen auf, somit liegt nahe, dass er noch geschlafen hat als er erschlagen wurde.


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31.03.2015 um 20:24
Wieso soll er Peter dann nicht auch erstechen? Ich halte die Geschichte des Gerichts für dämlich, sorry.


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31.03.2015 um 20:51
@zeitlos777

Das Gericht geht davon aus, dass der Mord an Peter nicht unmittelbar nach dem Totschlag an Sylvie erfolgte. Das Messer wurde zur Seite gelegt. Dann kamen die Erkenntnisse, dass Peter durch den Verrat eine Gefahr für ihn darstellen könnte. Um Peters Schreie zu vermeiden, welcher die Hausbewohner hätten hören können, hat Günter ihm mit einem Feuerlöscher den Schädel zertrümmert. Nach Meinung des Gerichts mit zwei Würfen.


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31.03.2015 um 21:23
@zeitlos777,

für mich hört sich die Darstellung des Gerichts plausibel an und das Messer mit dem er Sylive erstach konnte G. doch gar nicht mehr benutzen, weil die Spitze gekrümmt war.


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31.03.2015 um 22:17
Wie wir in den letzten Wochen wiederholt festgestellt haben, ist der Tatablauf wohl nicht mehr exakt zu rekonstruieren solange der einzige Tatzeuge sich nicht erinnern kann oder will.
Es gibt verschiedene denkbare Versionen, die Frage ist aber immer die nach belastbaren Indizien. Und die sind in diesem Fall wohl recht rar gesät. (Einige Zeugen scheinen ja recht unterhaltend gewesen zu sein aber so richtig erhellend waren die Aussagen eben trotzdem nicht.)

Das Gericht konnte dieses Problem natürlich auch nicht abschließemd lösen, insofern hat man sich wohl auf einen Tatablauf geeinigt, für den es wenigstens das ein oder andere Indiz gibt. Insbesondere bei Sylvie vorhandene und bei Peter fehlende Abwehrverletzungen geben ja schon gewisse Hinweise auf die Situation in der die Tat abgelaufen ist. Soweit kann ich den Argumenten folgen.

Als ich heute Nachmittag im Autoradio das Strafmaß gehört habe, war ich aber doch etwas überrascht von der Klarheit, die daraus spricht. Totschlag hätte sich vermutlich immer begründen lassen, aber Mord festzustellen ist ja nochmal eine andere Geschichte. Ich nehme an, die Feststellung, dass Peter liegend (=vermutlich schlafend) getötet wurde war hier maßgeblich (Heimtücke, Opfer arg- und wehrlos).
Ansonsten - tja spannende Sache, im Radio hieß es, der Verteidiger habe Revision angekündigt. Weiß man darüber schon was Näheres? Ich für meinen Teil denke ja, auch in einer Revision wird es nicht viel Neues geben.

Nebenbei - Interessant die Aussage, eine Alkoholentzugstherapie sei vor dem Hintergrund einer Haftstrafe nicht sinnvoll. Wenn es sich um eine Zwangsmaßnahme handelt, stimme ich da grundsätzlich zu, aber inwiefern es einen Unterschied macht, ob ein Mensch in Haft oder in Freiheit lebt erschließt sich mir nicht.

@Eichhoernchen
Danke für die immer wieder höchst unterhaltsame Berichterstattung!! Mach so weiter ;-)


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31.03.2015 um 22:22
@Eichhoernchen
gab es eigentlich im Gerichtssaal Reaktionen auf das Strafmaß? Oder war das so erwartet worden?


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