hängtihnhöher schrieb:wollen wir
Dann mal los.
Mein referenzfall betrifft aber nicht das StGB sondern das Wehrstrafgesetzbuch. Ich bin kein Jurist und kann deswegen nicht sagen, ob das auch strafprozessual möglich wäre.
Anyway:
Beim Lebach-Prozess wurde der einzige überlebende Wachsoldat befragt. Seine Zeugenaussage war wichtig.
Wikipedia: Soldatenmord von Lebach Der Vorsitzende eröffnete dem Soldaten förmlich, dass, wenn er jetzt Wachvergehen zugäbe, es nicht zu einem Verfahren käme. Der Soldat (natürlich gab es dieses Wachvergehen) ging sofort darauf ein.
So auch hier. Ich weiß nicht, ob es juristisch auch hier möglich ist. Wenn "ja", so plädioere ich für folgendes (informell sollte es vorher natürlich abgeklärt sein!): Es gibt eine Wiederaufnahme. Dem Admin wird förmlich erklärt, es werde für ihn keine rechtlichen Folgen haben, wenn er zugäbe, damals aus nachvollziehbaren Gründen gelogen zu haben.
Das muss man ihm anbieten. Und zwar in einer nicht nur juristisch, sondern auch menschlich annehmbaren Art und Weise.
Natürlich muss er bei der Wahrheit bleiben. Wenn es denn wirklich nicht so gewesen ist, muss er das auch so sagen. ich bin nicht zu 100 % von ADs Unschuld übertzeugt. Ich will es einfach nur genau wissen. Und das wäre ein Weg, es herauszukriegen.
hängtihnhöher schrieb:im übrigen kann es auch der soziale Tod werden einen unbeteiligten "admin" immer so in den fokus zu ziehen.. auch und gerade von Familie D... denn der Name des admin steht an mindestens einer stelle noch ungeschwärzt im urteil!
Ich muss es überlesen haben. Das tut mir sehr leid für ihn, und das geht gar nicht. Ich würde dem admin eine Klage empfehlen. Es sei denn, das ist ein Trick (um ein zivilrechtliches urteil hinzubekommen).