hängtihnhöher
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Doppelmord Babenhausen
29.03.2014 um 00:14@pfiffi
nochmal für dich
a) per ausschlussverfahren kam aufgrund der konfiguration nur der rechner des verurteilten in frage, der später zufäligerweise defekt war und zerstört wurde
b.) der admin hat gesagt dass er vielleichtt sogar auf der seite war. der gutachter belegt aber dass das nur geht, wenn er am arbeitsplatz des verurteilten war oder per remotezugriff diesen zugriff tätigte!
c.) die geshredderten daten sind besonders wegen punkt b unerheblich, zumal sie ja auch wiederhergestellt wurden. nur wenn der admin den besagten remotezugriff machte und diesen zugriff auf seinem laptop verschleiern wollte, würde das manipulative shreddern sinn machen.
nochmal für dich
a) per ausschlussverfahren kam aufgrund der konfiguration nur der rechner des verurteilten in frage, der später zufäligerweise defekt war und zerstört wurde
b.) der admin hat gesagt dass er vielleichtt sogar auf der seite war. der gutachter belegt aber dass das nur geht, wenn er am arbeitsplatz des verurteilten war oder per remotezugriff diesen zugriff tätigte!
c.) die geshredderten daten sind besonders wegen punkt b unerheblich, zumal sie ja auch wiederhergestellt wurden. nur wenn der admin den besagten remotezugriff machte und diesen zugriff auf seinem laptop verschleiern wollte, würde das manipulative shreddern sinn machen.