Heidi Dannhäuser aus Fischbach bei Nürnberg seit 2013 vermisst
24.02.2018 um 14:54Frederikas schrieb:Eine Person kann doch erst nach frühestens 8 Jahren für tot erklärt werden? Oder bin ich etwa falsch informiert?Du hast Recht, im Fall von H.D. sogar erst ab 10 Jahren: https://www.gesetze-im-internet.de/verschg/VerschG.pdf
frange schrieb:Eine Zwangsversteigerung wird in der Regel von einem Gläubiger, der sein Geld sehen möchte, beantragt.Hier aber definitiv nicht. Denn in solchen Fällen heißt es "Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung" und nicht wie hier "Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft".
Einer der beiden Eigentümer muss die Versteigerung also beantragt haben, das sind der LG und Heidi D. Da Heidi D. momentan zumindest nicht geschäftsfähig ist, kann sie die Versteigerung auch nicht beantragt haben. Für tot erklärt ist sie nicht, also kommen auch keine Erben in Frage.
Also muss der LG die Versteigerung beantragt haben. Würde er wohl kaum tun, wenn es für ihn im Haus oder auf dem Grundstück etwas zu verbergen gäbe.