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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.786 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Facebook, Beziehungstat, Cousin ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

19.08.2014 um 19:12
Uii mit einem Geständnis (wenn auch nur so ein dürftiges) hätte ich jetzt echt nicht gerechnet.
Das Ganze ist so traurig...ich hoffe das wenigstens die Eltern von Daniel und Ulfs Mutter noch das Warum erfahren :(
Schon krass wenn man bedenkt, dass er mehr Strafe bekommen hätte wenn man ein Mordmotiv nachweisen hätte können.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

19.08.2014 um 22:39
@Macmissionar
Das ist ja die interessante Frage, die sich mir stellt...
Also, Thread schließen ist für mich zu früh...


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

19.08.2014 um 22:45
Ich denke auch, dass der Thread noch offen bleiben sollte, bis das Urteil rechtskräftig ist und bis die anderen evtl. Vergehen abgehandelt wurden.

Derjenige, der den Fall für sich als abgeschlossen sieht, braucht sich ja diesen Thread nicht mehr anzuschauen und kann aufhören mitzulesen und zu schreiben.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

19.08.2014 um 22:59
@MissMarple666
Für konstruktive Ansätze IST das ja ok, aber was hier mittlerweile für ein Humbug geschrieben wird
Ist meinermeinung nicht mehr wert beachtet zu werden.
Ich für meinen Teil, und ich habe hier mit die meisten Beiträge, finde es teilweise beschämend
Was geschrieben wird, weshalb ich mich aus dem Thread verabschiedet habe.
Der Fall ist doch abgehandelt, da wird nichts mehr kommen, was soll man denn noch diskutieren?
Es wird hier kein Motiv herausgearbeitet werden, zumal niemand unsere Vermutungen hier bestätigt.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 00:49
bin auch für Schließen. Das Urteil ist gesprochen, der Angeklagte hat die Tat gestanden.
Fall abgeschlossen.

@MissMarple666
Zitat von MissMarple666MissMarple666 schrieb:die anderen evtl. Vergehen abgehandelt wurden.
was geht uns das pikant-kriminelle Sexleben von zwei Menschlein an?


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 00:58
@lawine
war ja klar.. du schon wieder...

Dich gehts nix an - haste Recht.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 08:43
Also ich finde auch auf lassen zumindest bis zur Rechtsfähigkeit.
Allerdings Diskussionen wie oder warum kann man dann langsam weg lassen.

Die die für schließen sind, sind ja nicht gezwungen mit zu lesen.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 10:03
Ich werde es nie verstehen, warum man nicht einfach wegbleiben kann wenn man das Gefühl hat, dass eine Diskussion nicht mehr interessant ist. Es ist schon sehr anmaßend, anderen das Weiterdiskutieren verbieten zu wollen, nur weil man selbst keinen Sinn mehr in einer Diskussion sieht.
Das ist ein bisschen so als würde man jemanden ins Bett schicken weil man selbst müde ist.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 10:30
@KonradTönz
Super! Schließe mich an!
Bester post seit langem.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 10:36
@KonradTönz
Genau meine Meinung....


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 10:37
@KonradTönz
Schließe mich ebenfalls an!


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 11:20
Der Thread wird von ganz allein nach unten rutschen, wenn es nichts mehr zu schreiben gibt. Immer dieses Geschrei nach Thread schließen versteh ich auch nicht. Nicht mehr anklicken, wenn für manche kein Interesse mehr besteht und gut ist.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 13:56
@obskur YES!


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 14:19
Zitat von Neusser1988Neusser1988 schrieb:Stellt euch mal vor jemand reitzt euch bis aufs Blut, eine Person die genau eure schwächsten Punkte kennt, die sich moralisch euch gegenüber total falsch verhält und auf euch rumhakt... ihr rastet dann in dieser Situation aus, töten den Menschen... ist es dann wirklich angebracht, dass man für diesen Fehler für immer eingesperrt wird?
Das kannst du dich mal selber fragen. Wärst du in der Lage einen Menschen umzubringen, der dich "bis aufs Blut" gereizt hat?

Also... wenn ich da von mir ausgehe, kann ich schon behaupten, dass es Menschen gab, die mich völlig und total gereizt haben, dass ich nicht mehr wusste, was ich machen soll... aber ich habe da KEINEN einzigen Gedanken gehabt, der in Richtung "Gewalt" geschweige denn Mord oder Tötung ging... aber nicht EINE einzige Sekunde.

Wenn ich dann ausraste, dann brülle ich halt rum oder sage Dinge, die ich später bereue (wie es auch schon mal passiert ist), aber das war's dann auch. Mehr kommt da nicht und passiert auch nicht.

Wenn hier kein Motiv kommt vom Täter, kein Warum oder Weshalb, dann sieht das für mich nach einem reinen Mord aus, kaltblütig, erbarmungslos... und dann gehört der weggeschlossen. Es gibt hier, bis jetzt, glasklar einen Täter und ein Opfer... und nix anderes in meinen Augen.

Mildernde Umstände... vom Motiv heraus... kann es so etwas geben?

Wenn beispielsweise ein Mensch einen, sagen wir mal, wesentlich jüngeren Menschen über Jahre auf das schlimmste mißbraucht hat und der sich später dann in einem Gewaltrausch an seinem Peiniger rächt und dann einfach nicht mehr zurechnungsfähig war (in diesem Moment)... na ja, dann könnte ich mir vorstellen, dass ich zu dem Täter auch eine Art von Mitgefühl entwickeln könnte...

...oder wenn ein Mann ein junges Mädchen vergewaltigt und dann umbringt... und der völlig verzweifelte und nicht mehr zurechnungsfähige Vater dann den Mörder seiner Tochter aufsucht und umbringt... könnte ich auch da eine Art von Verständnis aufbringen... aber da müssen schon solche extremen Situationen eine Rolle spielen, damit ich hier ein klitzekleinwenig Verständnis für die Täter aufbringen kann, wie gesagt.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 16:42
Solange das Motiv nicht gefunden ist, ist der Fall für mich nach wie vor interessant.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

20.08.2014 um 22:53
@obskur
Bin ganz Deiner Meinung.

Sollte doch jeder selber entscheiden ob er noch Interesse hat an dem Thread oder nicht.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

21.08.2014 um 10:13
Also noch ist die Woche ja nicht vorbei und ob wir dann sofort davon erfahren ist auch noch die Frage. Aber nach dem "Geständnis" bin ich mir relativ sicher, dass hier Berufung eingelegt wird.
Die Revision gem. §§ 333 ff. StPO

Allgemeines zum Thema Revision

Die Revision ist keine neue Tatsacheninstanz, sondern dient lediglich der Überprüfung des Urteils in rechtlicher Hinsicht. Die Revision führt zur Überprüfung der angefochtenen Entscheidung durch eine höhere Instanz (Devolutiveffekt).

Die Revision hemmt die Rechtskraft des Strafurteils. Das bedeutet, dass die ausgeurteilte Strafe noch nicht vollstreckt werden kann. Bei der Revision handelt es sich um ein rein schriftliches Verfahren.

Die Ausarbeitung einer Revisionsbegründung ist sehr zeitintensiv, da man sich ausführlich mit dem Urteil und dem Sitzungsprotokoll auseinander setzen muss, um Fehler, die das Gericht bei der Urteilsfindung gemacht hat, zu finden. Auch Gerichte und Richter machen Fehler und diese Fehler gilt es zu finden.

Die Revision ist die letzte Möglichkeit die Rechtskraft eines Strafurteils und die damit verbundene Strafe abzuwenden oder zumindest abzuschwächen. Danach ist nur noch die Verfassungsbeschwerde oder die Wiederaufnahme des Verfahrens möglich.

Wenn eine erstinstanzliche Verurteilung durch das Landgericht geschehen ist, so ist die Revision ohnehin das einzige Rechtsmittel was man einlegen kann. Die Revision geht dann zum Bundesgerichtshof (BGH). Wenn die Verurteilung durch das Amtsgericht stattfand, so gibt es neben der Berufung auch noch die Sprungrevision. Diese geht jedoch nicht zum BGH, sondern zum jeweiligen Oberlandesgericht (OLG).

Wenn alleine der Angeklagte Revision einlegt, dann kann es, sprichwörtlich gesehen, nicht schlimmer kommen. Es gilt gem. § 358 StPO das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Das Verschlechterungsverbot gilt jedoch nicht, wenn die Staatsanwaltschaft oder der Nebenkläger Revision eingelegt hat.

Die Revision darf nicht ausgeschlossen sein. Dies ist jedoch lediglich dann der Fall, wenn die Sprungrevision, als Berufung gedacht, scheitern würde.

Die Revision ist innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils einzulegen.

Im Rahmen der Begründung hat der Beschwerdeführer Revisionsanträge zu stellen. Dazu gehört zum einen die Erklärung, welcher Teil des Urteils angefochten wird und zum anderen der Antrag, das Urteil aufzuheben. Die Begründung der Revision muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingereicht werden.

Die Revision muss durch einen Rechtsanwalt begründet werden. Es bietet sich manchmal an den Rechtsanwalt im Revisionsverfahren zu wechseln. Ein neuer Rechtsanwalt geht objektiver an den Fall heran und sieht Fehler, die das Gericht oder auch der vorherige Rechtsanwalt gemacht haben, eher.

Ein Wechsel des Rechtsanwaltes ist jedoch frühzeitig vorzunehmen, da die Revisionsbegründung innerhalb eines Monates nach Zustellung des Urteils bei Gericht eingegangen sein muss. Ein Monat klingt im ersten Augenblick sehr lange, doch darf dabei nicht vergessen werden, dass der Rechtsanwalt, der die Revisionsbegründung schreibt, einen erheblichen Zeitaufwand benötigt. Es muss sich in den Fall eingearbeitet werden und zudem das Urteil, sowie das Sitzungsprotokoll intensiv bearbeitet werden.

Der BGH stellt strenge Anforderungen an die Begründung einer Revision, denn das Revisionsgericht muss in die Lage versetzt werden, allein anhand der Darlegungen die Schlüssigkeit des Vorbringens beurteilen zu können.

Der von der Vorinstanz festgestellte Sachverhalt ist bindend. Selbst wenn die Tatsachenfeststellungen unrichtig sind, kann das Revisionsgericht von ihnen nicht abweichen. Es darf die Beweisaufnahme nicht wiederholt werden, weil das Urteil lediglich in rechtlicher Hinsicht überprüft wird. Man könnte bei unrichtigen Tatsachen an die Wiederaufnahme des Verfahrens denken.

Trotzdem gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten eine Aufhebung des Urteils zu erreichen. Dafür müssen unter anderem Grundlagen im Verfahren geschaffen worden sein wie beispielsweise Beweisanträge oder Beanstandungen von Verfahrensfehler oder Fehler, die durch das Gericht gemacht wurden.

Bei den Verfahrensrügen geht es um den gesetzlich vorgeschriebenen Weg. Dieser muss bei den Feststellungen und den Urteilsgründen eingehalten werden.

Bei der Sachrüge geht es um die rechtliche Würdigung an sich. Damit wird anhand der getroffenen Feststellungen überprüft, ob die ausgeurteilten Straftatbestände auch tatsächlich erfüllt sind.

Dazu muss man sich intensiv mit dem Verfahrensrecht (Strafprozessrecht) und dem materiellen Strafrecht auskennen, um die Fehler des Gerichtes zu erkennen.

Um mit der Revision einen Erfolg zu erzielen ist ein erheblicher Arbeitsaufwand notwendig. Das Urteil muss genauestens auf Fehler hin überprüft werden. Zudem müssen die Hauptverhandlungsprotokolle, Gerichtsbeschlüsse und Verfahrensakten herangezogen und gründlich durchgearbeitet werden.

Fehler, die die Gerichte machen und somit mit der Revision angegriffen werden können sind z.B.:

• Verwertungsverbote im Zusammenhang mit § 52 Abs. 3 S. 1 StPO und § 252 StPO
• Verletzung des Grundsatzes der öffentlichen Hauptverhandlung
• Fehlerhafte Behandlung von Beweisanträgen, § 244 StPO
• Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes
• Beweisverwertungsverbote
• Die Verletzung des „letzten Wortes“
• Fehler in der Strafzumessung
• Fehlerhafte Anklageschrift
• Das materielle Strafrecht ist falsch angewendet worden
• Vorhandene Beweismittel wurden nicht ausgeschöpft, Aufklärungsrüge

Die Auflistung ist nur eine beispielhafte Aufzählung von möglichen Fehlern, die in einem Urteil vorkommen können.



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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

21.08.2014 um 11:36
Wäre ich in der Situation, würde ich wegen
Zitat von Oxymoron88Oxymoron88 schrieb:• Fehler in der Strafzumessung
für meinen Sohn in Revision gehen. Das wäre das Mindeste, was ich meinem Sohn schuldig wäre!
Wenn nicht noch wegen einiger der anderen möglichen Fehlern. Weniger wird der Verurteilte auch vom Revisionsgericht nicht bekommen.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

21.08.2014 um 12:17
Wir stecken glücklicherweise nicht in der Situation, aber auch wenn man voller Zorn und Hass ist, Ulf hat eine Strafe, und Gerecht kann diese so oder so nicht werden.
Es gibt keine "gerechte" Strafe für einen Mörder.

Viel wichtiger ist es doch damit abzuschließen (was sicher nie ganz funktionieren wird), zur ruhe zu kommen, und sein Leben zu Leben so gut es geht.

Ich bin mir sicher das Psychologen und andere Therapeuten in der JVA versuchen werden Ulf dazu zu bewegen nach Rechtsfähigkeit, ein schreiben auf zu setzten und Den Angehörigen das warum zu beantworten.

Ob er es macht, ist schlussendlich seine Entscheidung.

Aber eine Berufung dauert und als ausstehende würde ich sagen : schließt damit ab, kommt zur ruhe.
Hass und Wut frisst einen auf.

Wäre ich selbst in Familie Dickes lage, würde ich gleiches tun, wenn nicht schlimmeres.

Man kann nur immer wieder ganz viel kraft wünschen.


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Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse

21.08.2014 um 12:18
Wäre ich in der Situation, würde ich wegen

• Fehler in der Strafzumessung
für meinen Sohn in Revision gehen. Das wäre das Mindeste, was ich meinem Sohn schuldig wäre!
Wenn nicht noch wegen einiger der anderen möglichen Fehlern. Weniger wird der Verurteilte auch vom Revisionsgericht nicht bekommen.
Ich glaube nicht, dass es denen so wichtig ist ob Ulf jetzt für 10 oder 12 Jahre im Knast lebt. Jedenfalls denke ich nicht, dass sich dafür der erneute Stress lohnt nebst dem Risiko, dass bei der Revision eine geringere Strafe herauskommt.


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