KBEE schrieb:Das ist ja vogelwild. Wenn man das Schweigen als belastend wertet, wird das Schweigerecht des Angeklagten konterkariert. Ein Beschuldigter im Strafverfahren wäre dann faktisch verpflichtet, sich selbst zu belasten. Rechtsstaat ade
das ist eine ziemlich falsche und unlogische schlussfolgerung. das schweigen ist nicht belastend, sondern NICHT ENTlastend. sogar der richter hat mehrmals betont, dass es das rechte eines jeden angeklagten ist schweigen zu dürfen.
selbstverständlich ist das gut so und richtig, da es unserem gesetz entspricht.
aber der gesunde menschenverstand sagt einem eben, dass niemand schweigen würde, wäre er unschuldig. mit dem gesunden menschenverstand verurteilt man niemanden und man untergräbt den rechtsstaat nicht. aber man darf sich ja wohl ein urteil bilden, wie abstrus dieses ganze verhalten ist.