hubertzle schrieb:Der Spaten wird doch aus einem bestimmten Grund vor Gericht eingebracht, also steht er mit der Tat in Zusammenhang.
Grundsätzlich gebe ich dir absolut recht. Deswegen wundert es mich auch so, dass wir sowenig über diesen Spaten und seine - wenn schon nicht unmittelbare Tatrelevanz (als Tatwaffe, meine ich) - dann wenigstens Fallrelevanz wissen.
Es sollte ja einen Grund geben, warum er eingebracht wurde. Dieser Grund schien aber vor Gericht nicht - zumindestens nicht im Detail - erörtert worden zu sein.
Deswegen hatte ich den Gedanken, dass er eben nur als ein potenzielles weiteres Indiz eingebracht wurde: 'Wir haben im Umfeld des Tatverdächtigen einen Spaten mit Opferblut gefunden.' - und man dem Gericht die Beurteilung dieses Indizes überlässt.
Und, da das Gericht, wie ich stark annehme, zumindestens weiß, wo genau die Blutspuren waren, in welcher Menge die Anhaftungen waren etc., kann das Gericht auch einschätzen, ob es sich um fallrelevante Antragungen handeln könnte - oder ob auch völlig harmlose Erklärungen denkbar sind. Dementsprechend würde das Gericht dieses Indiz dann zu werten haben.