@Info Wenn man sich auf einen mit Benzin getränkten Sitz setzt, dann bleibt es nicht aus, dass man anschließend nach Benzin stinkt.
Die Frage ist ja berechtigt, wieso setzte er sich auf diesen Sitz und fuhr so zur Polizei? Jeder normale Mensch, hätte sofort die Polizei verständigt und den Vorfall angezeigt. Also kann man hier sicherlich Ulf ans Bein pinkeln. Nur kann man das wirklich gegen ihn verwenden? Die Verteidigung wird den Bezug zur Tat leicht abmildern können. Denn schlüssig ist es ja aus Sicht eines Täters nicht, den Sitz mit Benzin zu tränken und keine weiteren Schritte zu gehen. Ist ja nicht so, dass man Ulf seitens der Ermittlung zuvor kam und weitere Schritte (wie ein Verbrennen) verhinderte. So ist und bleibt die Sache nicht rund, aber das gilt auch für die Anklage...