@EDGARallanPOE Wenn man an einem Seminar teilgenommen hat, bekommt man dafür einen Schein. Es gibt Teilnahmescheine, die bescheinigen dir, dass du immer da warst, und es gibt Leistungsscheine, für die du eine Leistung erbringen musst, also Klausur oder Hausarbeit schreiben.
In der Studienordnung des jeweiligen Faches ist geregelt, welche Scheine du vorlegen musst, um zur Zwischenprüfung oder zum Examen zugelassen zu werden. Im Examen wird ja nicht unbedingt Detailwissen abgefragt. also wenn ich beispielsweise in Literatur drei Hauptseminarscheine zu bestimmten Themen gemacht habe, sind die nicht notwendigerweise Gegenstand des Examens. Also das eine hat mit dem anderen wenig zu tun. Insofern kann man nicht sagen, dass ihm das fälschlicherweise bescheinigte Wissen abverlangt worden wäre.
Ich habe zum Beispiel im Nebenfach Neuere Geschichte studiert und brauchte für die Zulassung zur Zwischenprüfung u. a. einen Seminarschein Mittelalterliche Geschichte und eine Vorlesung Alte Geschichte. Erwerben konnte ich den Schein durch die Teilnahme an einem Seminar über Jenseitsvorstellungen im Mittelalter genauso wie beispielsweise durch die Teilnahme an einem Seminar über das mittelalterliche Pilgerwesen. Bei der Prüfung selbst war das absolut egal. Hauptsache, der Schein war gemacht.