Ahmose schrieb:Wenn es ausreichend Beweise gegen CB gäbe, dann gäbe es auch eine Anklage und einen Prozess. Der Fall war vor über drei Jahren bei Aktenzeichen XY (Juni 2020). Und die StA Braunschweig ermittelte sicher schon zuvor. Wenn nach so vielen Jahren keine Anklage steht und kein Prozess in Sicht ist, dann muss die Beweislage ja fast zwangsläufig dünn sein.
Für mich stellt sich die Strategie der Staatsanwaltschaft Braunschweig wie folgt da:
Man wartet auf und erhofft sich noch weitere, gerichtsfeste Zeugenaussagen zum Komplex CB / Madeleine McCann (MM).
Diese Zeugen wollen zurzeit noch nicht offiziell und amtlich bezeugen, aus Besorgnis der Rache von CB, wenn der Prozess im Fall MM scheitern sollte. Denn nach jetzigem Stand wäre CB in ein paar Jahren wieder ein freier Mann.
Deshalb versucht Braunschweig all die - noch nicht verjährten - Taten von CB durch vorgeschaltete Prozesse der Reihe nach abzuurteilen, um
- erstens, der Gerechtigkeit willen.
- zweitens, die Liste der Verurteilungen von CB und damit auch seine Lebenszeit in der JVA zu verlängern, eine Subsummierung der Haftstrafen zu verhindern,
- drittens, durch die kommenden Prozesse (schwere Vergewaltigung, sexueller Missbrauch Minderjähriger etc) die Persönlichkeit, Psyche und Neigungen von CB gerichtsfest festzustellen, auch in Hinblick auf Hangtäter, Sicherungsverwahrung,
- viertens, dadurch den zukünftigen Zeugen zum Komplex MM eine Zuversicht zu geben: CB wird nicht mehr freikommen, egal wie ein Prozess MM ausgehen wird; die Zeugen also ohne Angst ihre Aussagen machen können und werden.
Und mit weiteren Zeugenaussagen zum Komplex CB / MM wird deutlich werden, ob und inwieweit CB darin Verantwortung trägt.
Das Risiko ist die Zeit, wichtige Zeugen könnten untertauchen, versterben durch Krankheit oder Unfall.
Wie viel Zeit benötigt die Staatsanwaltschaft Braunschweig, um all die vorgeschalteten Prozesse zu einem Urteil zu führen? Plus mögliche Berufung, Revision? Drei, vier weitere Jahre? - Meine Vermutung.
Haben diese Zeugen vielleicht bereits durch ein Gedächtnisprotokoll, privat hinterlegt bei einem Notar ihrer Wahl, ihre grundsätzliche Aussagebereitschaft vermittelt? Oder einige Aussageinhalte anonym an die Ermittler weiter geleitet?