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Todesfall Anton Koschuh

13.676 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hamburg, Steiermark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesfall Anton Koschuh

11.11.2013 um 11:50
Was geht denn hier ab?
Im Tagebuch von Max Koschuh habe ich selber gelesen,das man auch an eine private Suche denken kann,wenn von Seiten der Polizei nichts mehr in diese Richtung laufen sollte.
Allerdings machte er zur Bedingung,das er das von Ö.aus organisiert mit Hilfe von Polizei,Feuerwehr usw.
Was ist dagegen eigentlich einzuwenden?
@lawine
Meinst du echt,jetzt laufen hier drei Hanseln los und suchen 15Kilometer Wald ab?
Muss echt schmunzel über dich!!


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Todesfall Anton Koschuh

11.11.2013 um 11:52
Schade, was aus einem ehemals interessanten, zivilisierten Thread geworden ist. Vor allem schade wegen Anton Koschuh, so werden wir zur Aufklärung seines Schicksals nichts beitragen können. Und schade wegen Max Koschuh, der diesen Mist hier lesen muss.

Ich bin für die Schließung des Threads, es gibt hier keinen Erkenntnisgewinn mehr, sondern nur noch persönliche Angriffe, Drohungen, etc.


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Todesfall Anton Koschuh

11.11.2013 um 11:54
@minu16
Dann soll die Familie halt eine Suche organisieren. Das hat aber nichts damit zu tun, wenn HIER völlig unbeteiligte Leute so eine Suche organisieren. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.


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Todesfall Anton Koschuh

11.11.2013 um 11:55
Nein,bitte keine Schließung,wie sollten wir uns sonst verständigen,wenn es tatsächlich zu einer Suche kommt.Ich kenne hier niemanden persönlich.


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11.11.2013 um 11:56
@charms
Ich denke schon,dass sowas im Einvernehmen mit Familie passiert.


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Todesfall Anton Koschuh

11.11.2013 um 11:57
@minu16
Nö. Ich habe hier noch nichts davon gelesen.


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Todesfall Anton Koschuh

11.11.2013 um 11:59
@charms
Es ist auch noch gar nicht so weit!!
Es müssen sich ja erstmal Leute finden,die generell mithelfen,damit man sowas planen kann.Ansonsten hat das gar keinen Sinn,denn mit 3 Leuten hätte ich auch keine Lust.


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Todesfall Anton Koschuh

11.11.2013 um 12:00
Zitat von MaritaMarita schrieb:Wenn es um die Verantwortung geht, dann sind immer die dazu beauftragten Personen dazu da dies zu prüfen. Sollte es neben dem Moderator noch mehrere Personen geben, dann fände ich es angebracht, das zu kommunizieren.
Ganz genau, einzig Sache der Moderatoren.


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Todesfall Anton Koschuh

11.11.2013 um 12:01
Man muss schon aufpassen. Es gibt da in der StPO die Regelung, z.B. dass Personen, die die amtliche Tätigkeit von Polizeibeamten stören oder sich getroffenen Anordnungen widersetzen festgenommen und festgehalten werden dürfen (vgl. §164 StPO) etc. pp.. Wenn die Polizeiarbeit noch nicht abgeschlossen ist halte ich das schon für etwas fahrlässig.


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Todesfall Anton Koschuh

11.11.2013 um 12:04
@MissMietzie
Versteht ihr nicht oder wollt ihr nicht verstehen?
Hier will kein Mensch ALLEIN losziehen!!
Selbst wenn ich mit meinem Hund selber losziehen wollte,begehe ich KEINE Straftat.Dann müsste man jetzt jeden festnehmen ,der sich diesem Gebiet nähert.


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Todesfall Anton Koschuh

11.11.2013 um 12:05
@minu16

Was hat mein Hinweis an dich jetzt mit alleine losziehen oder nicht zu tun? Lies es dir einfach nochmal durch.


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Todesfall Anton Koschuh

11.11.2013 um 12:07
@ Mietzie
§ 164.


Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beamte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festnehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen, jedoch nicht über den nächstfolgenden Tag hinaus, festhalten zu lassen
Amtshandlungen an Ort und Stelle. Dieser Paragraph gilt nur für Zuwiderhandlungen nach direkter Aufforderungen eines Beamten vor Ort, also absolut nicht zutreffend.


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11.11.2013 um 12:08
Macht daraus was ihr wollt aber habt wenigstens die Paragrafen auf eurer Seite ;)


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11.11.2013 um 12:10
@MissMietzie
Zitat von MissMietzieMissMietzie schrieb:Man muss schon aufpassen. Es gibt da in der StPO die Regelung, z.B. dass Personen, die die amtliche Tätigkeit von Polizeibeamten stören oder sich getroffenen Anordnungen widersetzen festgenommen und festgehalten werden dürfen (vgl. §164 StPO) etc. pp.. Wenn die Polizeiarbeit noch nicht abgeschlossen ist halte ich das schon für etwas fahrlässig.
Jede/jeder ist doch für sich selbst verantwortlich. Sollte einer/eine von uns sich schuldig machen, muss sich eh nicht die ganze Community an der Strafe beteiligen. - Und der Ruf? Oh Du meine Güte, wenn es in Ö Verbrechen gibt, wie jene des jahrelangen Gefangengehaltenwerdens und/oder Jäger ein Jäger, der jüngst großes Unrecht angerichtet hat, so müssen wir auch damit leben. In keiner menschlichen Gemeinschaft sind Verbrechen oder Vergehen gänzlich auszuschließen.


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