Tote in der Aisch
14.05.2014 um 22:26Zusammenhanglos schrieb? Wie ist das gemeint?wo schrieb er das?
Dieda86 schrieb:Im Gericht darf man nicht lügen und man muss nichts sagen was einen selber belasten könnte. Selbst wenn er mit der Sprache raus rücken würde, würde dies in diesem Fall die Strafe nicht mildern! Ich denke das ihm seine Anwälte dazu geraten haben. Auch wenn wir alle gerne wissen möchten was passiert ist, ist es sein Recht nichts zu sagen.In Deutschland ist es so, dass der Angeklagte sehr wohl vor Gericht lügen darf, damit macht er sich nicht strafbar. Deshalb sind die Einlassungen von Angeklagten auch immer mit Vorsicht zu genießen. Wenn man lieber schweigt, kann man sich jedenfalls nicht verplappern, wenn man nicht der geborene Lügner ist.