@Sherlock-OWL Ob die Praxis so viel abwirft um sich so ein schickes Haus zu bauen, mehrere (so sagt man) dicke Autos zu fahren, dicke Uhren zu tragen, usw..... weiß ich nicht.
Möglicherweise könnte er "extra" private "Hausbesuche" durchgeführt haben,
ohne mobile Genehmigung, da die gesetzlichen Kassen grundsätzlich eine Zulassung
für die eigene Praxis mit Räumen für ihre Abrechnung erforderlich machen.
Vermutlich leitete er keine Privatpraxis, die überwiegend auf ärztliche Anordnungen
(Privatrezepte), Verordnungen durchführte.
Hätte er auch ohne Rezept behandeln können?
Ja, wenn der Patient keine Beschwerden hat. Sollte er Beschwerden haben, muss er zuerst zum Arzt, der eine Diagnose stellt. Im Zweifelsfall kann der Arzt eine Unbedenklichkeitbescheinigung ausstellen, die besagt, dass der Arzt gegen eine Behandlung ohne Verordnung keine Einwände hat.
Von dem reinen "Gewinn", die eine eigenständige Physiopraxis erwirtschaftet,
hätte er sehr wahrscheinlich, nicht so opulent leben können.
Insbesondere bei diesem Standort...
@Sherlock-OWL Von anderer Seite gab es Vermutungen dass er Steuerprobleme hatte????
Die Umsatzsteuer wird von Praxen nicht erhoben, wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Ein guter Steuerberater wird ihn vielleicht diesbezüglich gesetzmäßig beraten haben.