Tötungsdelikt Gabriele Obst
08.10.2013 um 10:40lawine schrieb:Aber vielleicht verbergen sich ja hinter den Nicks direkte Angehörige des GüOJa so muß es sein, ich bin zum Beispiel der alte Angelfreund von GüObst.
lawine schrieb:Aber vielleicht verbergen sich ja hinter den Nicks direkte Angehörige des GüOJa so muß es sein, ich bin zum Beispiel der alte Angelfreund von GüObst.
Vermisse die sachliche Auseinandersetzung mit solchen dümmlichen Sätzen von clubmaster wie:Ah ich sehe schon, du hast noch nie was von Vorsatz und dessen Einfluß auf die Bewertung von Straftaten gehört, tut mir leid dir hier Grundkenntnisse in Jura unterstellt zu haben, ich habe die zumindest. Es geht eben nicht um Freiheitsberaubung wenn im PKW eine Schrotflinte in späterer Tötungsabsicht mitgeführt wird und wenn dann während der Fahrt dennoch nicht vom Tatvorsatz, nein Lawine, nicht einer Entführung, sondern Ermordung der GO !!, abgelassen wird, dann ist das eben strafverschärfend. Punkt. Ich kann es aufgrund deiner bisherigen, teils sehr arroganten Schreibweise zwar nicht erwarten, aber eine Entschuldigung wäre hier angebracht, ob deiner Unkenntnisse einfachster juristischer Vorsatzgrundsätze im Strafrecht.
clubmaster schrieb:
Und wenn ein Täter nach einer unterstellten Entführung aus Eifersucht oder blanker Wut auf dem weiteren, minutenlangen Transport des Opfers dennoch nicht von seinem Tatvorhaben abläßt, dann spricht das auch klar gegen das Fallenlassen eines Mordvorwurfes, soviel Korrektheit muß schon sein.
ja ist Freiheitsberaubung nun schon ein Mordmerkmal? aber auf diese Art der "Korrektheit " geht von euch niemand nicht ein.
Nein, @clubmaster, Festhalten und minutenlanger Transport sind maximal Freiheitsberaubung aber ganz und gar kein Mordmerkmal.
lawine schrieb:Vorsatz ist ebenfalls kein MordmerkmalSinnlos mit dir reden zu wollen, wir reden hier von einem abgeschlossenen Fall, zum Nachteil der GO. Zu bewerten ist der Tod der Frau und da ist es eben nicht nachvollziehbar, dass man bei Würdigung der Umstände des Verschwindens und Auffindens der GO hier nur von Totschlag reden kann, das ist völlig unabhängig davon wen man für den Täter hält.
lawine schrieb:Interessant ist der kleine aber nicht unwesentliche Satz , dass GüO der Kripo nicht mitteilte, dass er das Fahrrad seiner Frau erstmal mit nach Haus nahm.Inwieweit hätte GüO denn am Fahrrad etwas verändern oder verschleiern können, wenn er der Täter gewesen wäre?
Das kann man jetzt schlecht damit begründen, dass er Angst um seinen Waffenschein hatte.
lawine schrieb:Interessant ist der kleine aber nicht unwesentliche Satz , dass GüO der Kripo nicht mitteilte, dass er das Fahrrad seiner Frau erstmal mit nach Haus nahm.@lawine
anjuli schrieb:„Am Morgen des Verschwindens Ihrer Frau war die Polizei schnell vor Ort: Sie haben mit keinem Wort erwähnt, dass Sie ihr Fahrrad schon nach Hause geholt hatten!Warum hat dann der erste Polizist vor Ort, welche wie ich meine am ersten Verhandlungstag aussagte, Herrn Obst nicht gefragt, wo das Fahrrad ist.
anjuli schrieb:Und er berichtete, wie der Angeklagte seine Tage zu Hause verbrachte und seit zehn Jahren schon nicht mehr auf der Jagd gewesen sei.......man beachte das, wen man seine Angst um den verlust des Jagdscheines als entlastend ansieht
anjuli schrieb:„Am Morgen des Verschwindens Ihrer Frau war die Polizei schnell vor Ort: Sie haben mit keinem Wort erwähnt, dass Sie ihr Fahrrad schon nach Hause geholt hatten! Niemand aus Ihrer Familie hat der Polizei gesagt, dass das Schrotgewehr unter Ihrem Bett verschwunden war! Noch am Tag nach dem Leichenfund hat Ihnen die Polizei das Gewehr, die Tatwaffe, unter die Nase gehalten und Sie haben geschworen, es niemals zuvor gesehen zu haben!
lawine schrieb:Interessant ist der kleine aber nicht unwesentliche Satz , dass GüO der Kripo nicht mitteilte, dass er das Fahrrad seiner Frau erstmal mit nach Haus nahmEr hat es aber weder zuerst gefunden, noch an den Baum gestellt also Tatortveränderung, das war der Bauhofmitarbeiter. Das hast du vergessen zu erwähnen.
conita1946 schrieb:Wie und wann wurde denn bekannt, dass er das Fahrrad mitgenommen hatte? Offensichtlich ist das ja bisher nirgendwo genau erklärt.Doch, ich meine das war der erste Verhandlungstag. Dort sagte Herr Obst dem Richter, dass er es war, der das Fahrrad mitgenommen hatte.