Tötungsdelikt Gabriele Obst
08.10.2013 um 13:47@conita1946
man geht von der größten Wahrscheinlichkeit aus, nämlich dass GüO Zugang zur Waffe hatte
man geht nicht davon aus, dass der Geliebte Zugang zur Waffe hatte und auch nicht davon, dass GO ihm Zugang zur Waffe verschaffte.
Begründet wird dies damit, dass es Spuren an der Waffe gab, die vom Vater oder dem Sohn stammen könnte. Dies stimmt mit den -aussagen der Familie überein.
Es gab geringe Anhaftungen von GO, die aber nicht für einen Transport sprechen
es gab keine Spuren einer anderen Person
und die eindeutige Aussage des Gutachters, auf nochmalige Nachfrage des Richters, dass das Gewehr nciht abgewischt wurde.
Die Wahrscheinlichkeit, dass GO ohne Spuren am Gewehr zu hinterlassen, dieses aus dem Futteral unter dem Bett hervor nahm, es ohne Spuren zu hinterlassen an eine bestimmte Person weitergab, diese Person wiederum das Gewehr in Empfang nahm und ebenfalls weder beim Empfang noch bei einer Tat damit Spuren hinterlies, aber auch keine beseitigte, stuft das Gericht gegen Null ein.
man geht von der größten Wahrscheinlichkeit aus, nämlich dass GüO Zugang zur Waffe hatte
man geht nicht davon aus, dass der Geliebte Zugang zur Waffe hatte und auch nicht davon, dass GO ihm Zugang zur Waffe verschaffte.
Begründet wird dies damit, dass es Spuren an der Waffe gab, die vom Vater oder dem Sohn stammen könnte. Dies stimmt mit den -aussagen der Familie überein.
Es gab geringe Anhaftungen von GO, die aber nicht für einen Transport sprechen
es gab keine Spuren einer anderen Person
und die eindeutige Aussage des Gutachters, auf nochmalige Nachfrage des Richters, dass das Gewehr nciht abgewischt wurde.
Die Wahrscheinlichkeit, dass GO ohne Spuren am Gewehr zu hinterlassen, dieses aus dem Futteral unter dem Bett hervor nahm, es ohne Spuren zu hinterlassen an eine bestimmte Person weitergab, diese Person wiederum das Gewehr in Empfang nahm und ebenfalls weder beim Empfang noch bei einer Tat damit Spuren hinterlies, aber auch keine beseitigte, stuft das Gericht gegen Null ein.