ufosichter schrieb:ich glaube eh nicht das es erlaubt wird, wenns da mal wo brennt, wie soll die Feuerwehr da noch mit ihren Drehleitern hinkommen wenn vor der Häuserfront die Bahn verläuft, da wirds keine Genehmigung geben wenn da auch nur einer mitdenkt der was zu sagen hat
Die Feuerwehr muss drankommen, Stadtreinigung und sonstige Sonderfahrzeuge müssen durchkommen, in vielen Städten gibt es Sonderbausituationen wie z.B. die klassischen Berliner Blockrandbebauung oder Höfe und Hinterhöfe die erreichbar sein müssen, man muss auch mal in der Lage sein eine Fassade einzugerüsten usw., vielerorts gibt es bestehende Oberleitungen oder sonstige Hochbauten die man für viel Geld umarbeiten oder versetzen müsste, und wir haben ja schon festgestellt dass mit den angegebenen technischen Daten bei der Ottobahn bereits eine normale einspurige Ampelkreuzung nicht mehr zu überbrücken ist.
Das ist einfach alles Mumpitz, frei erfundener Schwachsinn.
Die Frage ob die Ottobahn selbst z.B. unzulässig in bestehende Bauten und Grundstücke reinbeschattet, und wie es z.B. mit dem Lärmschutz aussieht, wird ja von den Firmenkaspern nicht mal erwähnt. Um Bahntrassen pflanzt man teuer Schallschutzbewuchs, legt Wälle und Wände an um die Schallemissionen möglichst von Wohnsiedlungen festzuhalten, aber diese Idiotenkapsel mit behaupteten 240 km/h hängt man sich mit voller Absicht auf x Meter Höhe damit sie auch schön in umfriedete Gärten oder den zweiten Stock reinröhren kann. Ziemlicher Blödsinn.