@geeky Also, mein Bekannter ist der Bruder meiner Freundin. Er wurde in unserer einzigen Klinik im Landkreis untersucht- wir haben nichts Besseres. Die Klinik wurde noch nie geschlossen und soll auch recht gute Ärzte haben. Aber das ist ja, wie man weiß, relativ!
Zu meinem Prozess:
Ich führte den Prozess gegen einen Zahnarzt. Hier einen Fehler nachzuweisen, ist nochmal schwieriger als bei einem Arztfehler; aber das weiß ich erst jetzt. Das von mir in Auftrag gegebene Gutachten wurde von einem staatlich vereidigten Zahnarzt erstellt, dessen Anschrift ich von der bay. Landeszentralärztekammer München bekommen hatte. Er benötigte für das Gutachten drei Monate. Er holte Erkundigungen bei allen Ärzten ein, die mich behandelt hatten. Ergebnis: Technische Arbeit zwar gut, aber der Biss ist "völlig funktionsuntauglich", damit kann keiner leben.
Der Anwalt, den ich mir zufällig aussuchte- man hat ja nicht alle Tage mit Rechtsanwälten zu tun- war sehr jung und hatte wohl keine Ahnung von der ganzen Sache. Beim Prozess war nur der Gegengutachter anwesend, mein "einfacher" Gutachter-Zahnarzt hatte keinen Zutritt. Und dieser Uniprof. war noch zufällig ein ehemaliger Studienfreund meines Pfuscherzahnarztes. (Ich war zwar zu einem Besuch in der Uni eingeladen, aber ich wurde NICHT untersucht. Und das 30-seitige Gutachten war nach zwei Tagen fertig.) Das Allererste, das der Richter von sich gab, war folgendes: "Aufgrund des Gegengutachtens haben Sie keine Chance. Aber wenn Sie möchten, können Sie schon noch einige Anmerkungen machen." Die gegnerische Partei wollte daraufhin gleich wieder gehn. Mein Anwalt saß da wie der Ochs vorm Berg. Die Einzige, die etwas sagte, war ich-und das in meinem völlig erschöpften Zustand. Die Antwort des Gegengutachters war immer:"Das ist hier nicht relevant." Natürlich hatte ich keine Chance gegen einen Prof. Und die Richter hatten unheimlichen Respekt vor diesem Professor und gar keine Lust, sich mit was Medizinischem rumzuplagen. Ich wette, dass sie nicht einmal die Akte gelesen hatten. In meiner Urteilsbegründung, die mit 3 Seiten recht dürftig ausgefallen ist, steht nun, dass die Klägerin gesund in die Behandlung ging und arbeitsunfähig wieder herauskam, aber das ist halt Schicksal. Als ich äußerte, in die Revision gehen zu wollen, machte mir die gegnerische Partei hinsichtlich Bezahlung der Rechnung plötzlich ein günstigeres Angebot. Aber ich ging in Revision, nahm mir auch ´nen anderen Anwalt. Das zuständige Oberlandesgericht in Bamberg schrieb mir, dass ich doch meinen Antrag zurückziehen soll. Sie würden auch nicht anders urteilen als das Landesgericht vorher und ich würde mir ´ne Menge Geld sparen. Ich zog meinen Antrag nicht zurück. Daraufhin bekam ich, ohne bei Gericht gewesen zu sein (es gab auch kein Telefonat oder eine schriftliche Verbindung) einige Wochen später das Urteil des Oberlandesgerichtes. Begründung: Man schließt sich dem vom Landgericht getroffenen Urteil an. Kosten dieses Papieres: 1500 Euro!
Dass damals wirklich ein Fehler passiert ist, zeigt sich daran, dass ich heute -nach sechs Jahren- noch immer nicht in der Lage bin, normal zu essen, zu schlafen-einfach zu leben. Und dann die finanzielle Belastung! Ich bin oft täglich in Behandlung und Zahnärzte sind ja nicht billig.
Ich denke, so sieht das Recht der meisten deutschen Patienten gegen einen Arzt aus.
(Ich kenn inzwischen ähnlich gelagerte Fälle wie meinen)