Casa_blanca schrieb:Wie kann man das sonst auffassen? Vielleicht noch, dass bis zu diesem Tag der Verein die Anzahlungen überhaupt zurückgehalten hatte und erst mit der Überweisung der Anzahlung der georderten AuKW mit unbekannter Stückzahl
der Teil des Vertrages erfüllt wurde.
Diese Frage kann wohl nur der Vereinsvorstand selber beantworten, die Mitglieder werden es nicht wissen, was da im Hintergrund wirklich läuft.
Angenommen GAIA hat die Anzahlung für 500 Stück an Rosch überwiesen.
Dann dürfte man annehmen das Rosch nur dann produziert, wenn 500 Bestellungen vorliegen, weil bei einer geringeren Stückzahl der break even point (hüstel) nicht erreicht wird. Im Vertrag zwischen GAIA und Rosch also eine Mindestabnahme von 500 Einheiten vereinbart wurde.
Liegen letztendlich nur 250 Bestellungen vor, muss Rosch seinen Teil des Vertrages zwar erfüllen und die Anzahl produzieren, GAIA allerdings muss den Fehlbetrag, abzüglich der Kosten für Material, Hilfsstoffe ect., an Rosch zahlen.