wallice schrieb:Auch eine Klage (welche Rosch ja auch gleich hätte einlegen können)
Warum tun Sie es nicht, wenn sie es könnten???
wallice schrieb:Entscheidend ist am Ende nämlich (sehr wahrscheinlich) NICHT, ob das AuKW funktioniert oder nicht, sondern eine vorsätzliche Betrugsabsicht.
Nö! Dafür müßte ROSCH ja beweisen können, dass es da Untersuchungen mit Prototypen oder wenigstens Berechnungen gäbe?! Also auf IRGENDWAS muss sich ja die Werbung stützen?! Da ist bisher NIX. Oker, die Roschis haben da ein HTL-Gutachten, aber das ist ja nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde... mal abgesehen von der Speicherkapazität auf diversen Servern...
wallice schrieb:Diese - und zwar ausschließlich diese! - muss vom Beklagten BEWIESEN und nicht etwa von Rosch widerlegt werden.
Also, so weit ich weiß müssen beide Seiten... aber ej, ihr Roschis wisst das sicher besser.
wallice schrieb: Dass dürfte schwierig werden, zumal Rosch jedem garantiert das Geld zurückzahlt, laut Vertrag, wenn es "nicht funktioniert".
Das sagen die Roschis (EVTL.!!!), die GAIAer ja offensichtlich schon nicht mehr... Man darf gespannt sein